
Kreistag und Ausschüsse im Landkreis Ebersberg

Kreistag (KT)
Der Kreistag besteht aus 61 für 6 Jahre gewählten Mitgliedern und ist die beschlussfassende Bürgervertretung. Nach der Landkreisordnung (LKrO) entscheidet er grundsätzlich über alle wichtigen Angelegenheiten des Landkreises im eigenen und übertragenen Wirkungskreis.
Der Kreistag bildet Ausschüsse, die im Rahmen der Geschäftsordnung selbst entscheiden oder zumindest vorberaten. Die Ausschüsse bestehen meist aus zwölf Kreisrätinnen und Kreisräten und bilden im Idealfall ein verkleinertes Abbild des Kreistages, so dass die Zahl der Ausschussmitglieder, die eine Partei oder Wählergruppe entsendet, ihrem Gewicht im Kreistag entspricht.
Kreis– und Strategieausschuss (KSA)
Der KSA berät alle Themen für den Kreistag vor. Er ist auch zuständig für alle Bereiche, die kein anderer Fachausschuss abdeckt.
Im Rahmen des Eckwertemodells hat er die Aufgabe, die für die Fachausschüsse verfügba-ren Finanzmittel zu ermitteln, was wiederum direkte Auswirkung auf die Festsetzung der Kreisumlage hat.
Ausschuss für Umweltangelegenheiten, Naturschutz, Abfallwirtschaft, Landkreisent-wicklung, Regionalmanagement und Verkehrsstruktur (ULV)
Der ULV hat das breiteste Spektrum aller Ausschüsse. Es reicht von der Infrastruktur über die Öffentliche Sicherheit und den Naturschutz bis zur Wirtschaftsförderung.
Jugendhilfeausschuss (JHA)
Der JHA ist gesetzlich vorgeschrieben. Die 15 stimmberechtigten und 12 beratenden Mitglie-der setzen sich aus Vertretern des Kreistages, der freien Jugendhilfe, der Kirchen und von Fachämtern zusammen. Zu seinen Aufgaben zählt die Entwicklung der Jugendhilfe im Land-kreis und die Erörterung aktueller Problemlagen.
Ausschuss für Familie, Schulentwicklung, Soziales, Kultur und Sport (FSK)
Der FSK befasst sich zusätzlich zu den genannten Bereichen mit Gastschulbeiträgen und den Budgets der ABS, des Gesundheitsamtes und des Fachbereiches Ausländerwesen.
Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)
Der RPA ist in der Bayerischen Landkreisordnung verbindlich vorgeschrieben. Er ist der ein-zige Ausschuss, dem nicht der Landrat selbst vorsteht. Die fünf Mitglieder beraten über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Ausschuss für Liegenschaften, Schulbauten und Vergaben (LVS)
Der LSV führt seine Zuständigkeit bereits im Namen. Im Rahmen der Vergaben ist er auch für den Brand- und Katastrophenschutz verantwortlich.
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