
Bildungs- und Teilhabepaket
Das Bildungs- und Teilhabepaket, das im Rahmen des sog. Hartz IV-Kompromisses ausgehandelt wurde, fördert Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen mit folgenden Leistungen:
Zuschüsse für
• gemeinsames Mittagessen in Kita, Schule oder Hort.
• Kultur, Sport, Freizeit
• Ausflüge und Klassenfahrten
• Lernförderung, wenn die Versetzung gefährdet wäre,
• Schulbedarf (100 EUR für nötige Lernmaterialien)
• Schulbeförderung, soweit diese nicht anderweitig übernommen werden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.bildungspaket.bmas.de/mitmachen.html
Zuständig ist:
• das Jobcenter für die Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld,
• die Sozialhilfeverwaltung für die Bezieher von Sozialhilfe
• die Wohngeldstelle für die Bezieher von Miet- bzw. Lastenzuschuss und Kinderzuschlagsberechtigte.