
Aufstiegsfortbildungförderung
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt die Ziele Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern.
Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Vollzeit/Teilzeit/schulisch/außerschulisch/mediengestützt/Fernunterricht).
Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft.
| Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer Nr. | e-mail |
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Frau Hofstetter Sachbearbeiterin | 08092 823 291 | 08092 823 9291 | 3.17 |  |
Frau Schubert Sachbearbeiterin | 08092 823 171 | 08092 823 9171 | 3.19 |  |
Anschrift:
Landratsamt Ebersberg Besondere soziale Angelegenheiten
Eichthalstraße 5 
85560 Ebersberg
Telefon: +49 8092 823 0
Fax: +49 8092 823 210
E-Mail: poststelle@lra-ebe.de
Öffnungszeiten:
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter!