Die Sozialhilfeverwaltung des Landkreises Ebersberg nimmt unter anderem
Aufgaben nach dem SGB XII als örtlicher Träger der Sozialhilfe wahr. Neben der Sicherstellung des
notwendigen Lebensunterhaltes der nicht erwerbsfähigen Personen oder Personen über 65 Jahre wird vor allem
Hilfe in besonderen Lebenslagen für Menschen in besonderen Lebenssituationen erbracht.
Für erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 65 Jahren werden Leistungen zum Lebensunterhalt vom Jobcenter Landkreis Ebersberg nach dem SGB II („Hartz IV“) erbracht.
Den Jobcenter in Ebersberg erreichen Sie unter der Adresse
http://www.jobcenter-ge.de/.
Die Anträge auf Sozialhilfeleistungen werden von der Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnortes ausgegeben und entgegengenommen.
Bei Bedarf erhalten Hilfeempfänger eine vertrauliche Sozialberatung durch den
Zentralen Sozialdienst.
Der
Fachbereich für Pflege- und Behinderteneinrichtungen -- Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) ersetzt die frühere Heimaufsicht.
Für den
Fachbereich Altenhilfe - Seniorenarbeit wurde die KOS – Koordination und Organisation der Seniorenarbeit – neu eingerichtet. Hierunter fallen sozialplanerische Aufgaben und die Zusammenarbeit mit den Verbänden und Trägern der freien Wohlfahrtspflege.
Nähere Informationen finden Sie durch Klick auf die oben genannten jeweiligen Fachbereiche.
Zur Vorsprache bitten wir grundsätzlich um
vorherige Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter.