
Hilfen zur Gesundheit
Der Schutz im Krankheitsfall wird in der Regel durch die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse sichergestellt. Seit 2009 ist jeder Bundesbürger gesetzlich dazu verpflichtet, bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichert zu sein. Auch Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe sind normalerweise Mitglied einer Krankenkasse.
Personen, die von der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse dennoch ausgeschlossen sind, können über das Landratsamt eventuell Hilfe zur Gesundheit erhalten. Die Hilfen zur Gesundheit entsprechen in Art und Umfang den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Hilfe zur Gesundheit kommt - auch für Mitglieder einer Krankenkasse - nicht in Betracht für Zuzahlungen, Eigenleistungen, Praxisgebühr usw..
Die Hilfe zur Gesundheit ist abhängig vom Einkommen und Vermögen des Hilfebedürftigen sowie seines Ehe-/Lebenspartners.
| Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer Nr. | e-mail |
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Frau Baumann Sachbearbeiterin | 08092 823 208 | 08092 823 9208 | 1.07 |  |
Frau Grob Sachbearbeiterin | 08092 823 166 | 08092 823 9166 | 1.05 |  |
Herr Mittermeier Sachbearbeiter | 08092 823 106 | 08092 823 9106 | 1.11 |  |
Frau Schmidt Sachbearbeiterin | 08092 823 105 | 08092 823 9105 | 1.09 |  |
Anschrift:
Landratsamt Ebersberg Sozialhilfeverwaltung
Eichthalstraße 5 
85560 Ebersberg
Telefon: +49 8092 823 0
Fax: +49 8092 823 210
E-Mail: poststelle@lra-ebe.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 17.45 Uhr
Mittwochs geschlossen!
Wir bitten Sie vorab um telefonische Terminvereinbarung.