AufgabeHilfen zur Gesundheit
Der Schutz im Krankheitsfall wird in der Regel durch die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse sichergestellt. Seit 2009 ist jeder Bundesbürger gesetzlich dazu verpflichtet, bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichert zu sein. Auch Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe sind normalerweise Mitglied einer Krankenkasse.

Personen, die von der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse dennoch ausgeschlossen sind, können über das Landratsamt eventuell Hilfe zur Gesundheit erhalten. Die Hilfen zur Gesundheit entsprechen in Art und Umfang den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Hilfe zur Gesundheit kommt - auch für Mitglieder einer Krankenkasse - nicht in Betracht für Zuzahlungen, Eigenleistungen, Praxisgebühr usw..

Die Hilfe zur Gesundheit ist abhängig vom Einkommen und Vermögen des Hilfebedürftigen sowie seines Ehe-/Lebenspartners.
AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmer Nr.e-mail
Frau Baumann
Sachbearbeiterin
08092 823 20808092 823 92081.07E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Frau Grob
Sachbearbeiterin
08092 823 16608092 823 91661.05E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Herr Mittermeier
Sachbearbeiter
08092 823 10608092 823 91061.11E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Frau Schmidt
Sachbearbeiterin
08092 823 10508092 823 91051.09E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Anschrift:

Landratsamt Ebersberg Sozialhilfeverwaltung
Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg
Telefon: +49 8092 823 0
Fax: +49 8092 823 210
E-Mail: poststelle@lra-ebe.de

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 17.45 Uhr
Mittwochs geschlossen!
Wir bitten Sie vorab um telefonische Terminvereinbarung.

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