Hilfe zur Pflege
Pflegebedürftige Personen, die keiner Pflegekasse angehören und bedürftig im Sinne des SGB XII sind, können Hilfe zur Pflege vom Sozialamt erhalten. Der Sozialhilfeträger tritt hierdurch ersatzweise an die Stelle der Pflegekassen.
Die Leistungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege entsprechen grundsätzlich den Leistungen der gesetzlichen Pflegekassen.
Personen, die bereits Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung erhalten, kann ergänzend Hilfe zur Pflege gewährt werden, wenn die Leistungen der Pflegekasse zur Deckung des angemessenen Pflegebedarfs nicht ausreichen.
Die örtliche Sozialhilfeverwaltung im Landratsamt ist nur zuständig für Pflegeleistungen, die ambulant erbracht werden.
Für Pflegeleistungen, die in Einrichtungen (z.B.im Pflegeheim) erbracht werden, ergibt sich die Zuständigkeit des überörtlichen Sozialhilfeträgers (Bezirk Oberbayern) .
Die Hilfegewährung ist einkommens- und vermögensabhängig.
Vorzulegende Unterlagen/Angaben:
- Sozialhilfeantrag (einzureichen über die Wohnortgemeinde)
- Nachweise über das aktuelle Einkommen (z.B. Rentenbescheid)
- Nachweise über alle Vermögenswerte
- Nachweise über zu entrichtende Unterkunftskosten bei Mietwohnungen, Hauslasten
bei Eigentumswohnungen bzw. Eigenheimen
- Angaben über alle Unterhaltspflichtigen
- Ärztliches Attest über Pflegebedürftigkeit
- Kostenvoranschlag des ambulanten Pflegedienstes, der die Pflege durchführen soll
- Kontoauszüge von allen Bankverbindungen
- Übergabeverträge
- Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen
| Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer Nr. | e-mail |
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Angelika Jaist Sachbearbeiterin | 08092 823 622 | 08092 823 9622 | 1:01 |  |
Anschrift
Sozialhilfeverwaltung Landratsamt Ebersberg
Eichthalstraße 5 
85560 Ebersberg
Telefon: +49 8092 823 0
Fax: +49 8092 823 210
E-Mail: poststelle@lra-ebe.de
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Freitag
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Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 17.45 Uhr
Mittwochs geschlossen!
Wir bitten Sie vorab um telefonische Terminvereinbarung.