
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Wesentlich behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen können Leistungen der Eingliederungshilfe nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB) Zwölftes Buch (XII) ebenso erhalten wie Personen mit einer anderen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung.
Dafür ist der Bezirk Oberbayern als Sozialhilfeträger zuständig.
Informationen hierzu erhalten Sie beim Bezirk Oberbayern.
Anschrift:
Landratsamt Ebersberg Sozialhilfeverwaltung
Eichthalstraße 5 
85560 Ebersberg
Telefon: +49 8092 823 0
Fax: +49 8092 823 210
E-Mail: poststelle@lra-ebe.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 17.45 Uhr
Mittwochs geschlossen!
Wir bitten Sie vorab um telefonische Terminvereinbarung.