AufgabeLebensmittelüberwachung

Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert die Einhaltung aller rechtliche Vorschriften im Verkehr mit Lebensmittel, Kosmetika, Tabakerzeugnissen sowie Bedarfsgegenständen - das sind alltägliche Gebrauchsgegenstände wie Kleidung, Zahnbürste, Spielzeug oder Haushaltschemikalien. Ziel ist es, Rechtsverstöße aufzudecken und so den Verbraucher vor Gefahren, Irreführung und Täuschung zu schützen.

Aufgaben der amtlichen Lebensmittelüberwachung:

- regelmäßige, risikoorientierte Überwachung aller Betriebe, die gewerbsmäßig Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände, Spielwaren und Tabakerzeugnisse erzeugen, herstellen, behandeln und in den Verkehr bringen
- Probenahmen:
  * Planproben nach Probenplan
  * Außerplanmäßige Proben wie Verdachts- oder Nachproben
  * Proben im Rahmen verschiedener Überwachungsprogramme zur Überprüfung der Sicherheit von Lebensmitteln wie das "Lebensmittelmonitoring", der "Nationale Rückstandskontrollplan" und das "koordinierte Überwachungsprogramm" der Europäischen Union
- Überwachung von Rückrufaktionen nach dem EU-weiten Schnellwarnsystemen RASFF und RAPEX
- Produktprüfungen (Qualität, Kennzeichnung, Zusammensetzung, Aufmachung und Werbung)
- Überprüfung von Gestattungen, Märkten und Festen
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
- Überwachung von Getränkeschankanlagen in hygienischer Hinsicht
- Stellungnahmen zu Bauplänen und entsprechende Beratung der Gewerbetreibenden
- Vollzug des Strahlenschutzvorsorgegesetzes soweit Aufgaben der Lebensmittelüberwachung betroffen sind
- Mitwirkung bei der Überwachung der Preisangabeverordnung
- Mitwirkung beim Vollzug der Gaststättenbauverordnung, des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung
- Mitwirkung bei der Überwachung des Verkehrs mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
- Milchhygieneüberwachung:
  *Überwachung von Erzeugerbetrieben (Milchkammern) 
  *Durchführung von regelmäßigen Hygienekontrollen in Molkereien und Käsereien
  *Mitwirkung bei der EU-Zulassung von Betrieben 

Information:

Bei Verdacht auf Verbrauchergefährdung oder Hygienemängeln in Lebensmittelbetrieben können Sie sich gerne an den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbeamten wenden.
Sie können hier auch Beschwerdeproben einreichen, wenn Sie bei einem Produkt Mängel, zum Beispiel abweichenden Geruch oder Geschmack feststellen. Die Beschwerdeproben werden in der Regel an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit - Dienststelle Oberschleißheim (LGL) weitergeleitet. Dieses untersucht die Proben und klärt, ob die Verbraucherbeschwerde berechtigt war.

"Milch-ab-Hof": Rohmilch, die direkt beim Landwirt abgeholt wird, sollte vor dem Genuss unbedingt erhitzt werden (Abkochen), um eventuell vorhandene krankmachende Keime abzutöten.

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmer Nr.e-mail
Herr Atzinger
Sachbearbeiter
08092 823 16408092 823 9164U.75E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Herr Maier
Sachbearbeiter
08092 823 23408092 823 9234U.75E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Herr Zugmann
Sachbearbeiter
08092 823 23508092 823 9235U.75E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Anschrift:

Landratsamt Ebersberg Veterinärwesen, gesundheitlicher Verbraucherschutz
Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg
Telefon: +49 8092 823 454
Fax: +49 8092 823 450
E-Mail: veterinaeramt@lra-ebe.de

Öffnungszeiten:

Wir bitten Sie, persönliche Vorsprachen mit uns vorher telefonisch zu vereinbaren!

powered by

  • Schwanger in Ebersberg
    Schwanger in Ebersberg
    Informationen für junge Familien im Landkreis Ebersberg
  • Elternnavi
    Logo elternnaviDie Homepage für Eltern mit Kindern in der Pubertät
  • Eltern im Netz
    Button
    Familienberatung des Bayer. Landesjugendamtes
  • Bildungsportal Ebersberg
    Bildungsportal Ebersberg
  • Elternbriefe
    Elternbriefe
  • Ebersberger Familientisch
    Ebersberger Familientisch
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie
    Vereinbarkeit Familie
  • Fördern und Helfen
    Fördern und Helfen
    Hilfe für Familien in Not