Suche

Laufende Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung

Das Landratsamt Ebersberg führt eine Vielzahl von Verfahren durch, für die nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften eine öffentliche Auslegung der vom Träger des Vorhabens eingereichten Unterlagen vorgesehen ist. Hierfür ist in der Regel vorgeschrieben, die Unterlagen in Papierfassungen und/oder als elektronische Version zur öffentlichen Einsichtnahme auszulegen. Die Auslegung erfolgt bei der Genehmigungsbehörde bzw. bei den Gemeinden, in denen sich das jeweilige Vorhaben auswirkt.

Auslegungszeiten und -orte sowie die für das jeweilige Verwaltungsverfahren geltenden Einwendungsfristen und alle sonst für das Verfahren wichtigen Informationen werden nach den jeweiligen Verfahrensvorschriften öffentlich bekannt gemacht.

Nur die in der Bekanntmachung enthaltenen Angaben sind - ebenso wie die ausgelegten Unterlagen - für das Verfahren verbindlich.

Im Folgenden stellen wir Ihnen die eingereichten Unterlagen in elektronischer Fassung zur Verfügung. Mit diesem Angebot möchten wir die Transparenz der Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erhöhen und Gelegenheit geben, die Planunterlagen unabhängig von den Öffnungszeiten der Auslegungsräume zu studieren. Die Unterlagen stehen im Regelfall bis zum Ende der Einwendungsfrist, zumindest aber für die Dauer der Auslegung, auf der Unterlagenplattform bereit. Die Bereitstellung der Unterlagen im Internet erfolgt nur, sofern die Unterlagen in brauchbarer Form zur Verfügung stehen und soweit nicht Datenschutzbelange entgegenstehen.

Die eingereichten Unterlagen finden Sie - soweit bereits Unterlagen eingestellt sind - unter den folgenden Links:

Erteilung einer gehobenen Erlaubnis nach § 15 WHG für das Einleiten von Niederschlagswasser (Abwasser) auf Fl.-Nr. 326 Gemarkung Hohenlinden von einer undurchlässig befestigten Fläche Au von 4.860 m² in das Grundwasser

08.04.2024: Der Gemeinde Hohenlinden wird auf Antrag vom 22.06.2023 die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 WHG erteilt für das Einleiten von Niederschlagswasser (Abwasser) auf Fl.Nr. 326 Gemarkung Hohenlinden von einer undurchlässig befestigten Fläche Au von 4.860 m² in das Grundwasser (Gewerbegebiet Altmühlhausen). Der Bescheid wurde dem Träger des Vorhabens, der Gemeinde Hohenlinden, zugestellt. Gemäß Art. 69 Satz 2 BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) wird darauf hingewiesen, dass der Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und Plänen außerdem in der Zeit vom 08.04.2024 bis 22.04.2024 bei der Gemeinde Hohenlinden zur Einsicht ausliegt. In dem genannten Zeitraum sind die Unterlagen zudem über die Internetseite des Landratsamtes Ebersberg abrufbar.