Meldung vom 15.06.2020
Die Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Corona-Virus, Links zu vielen weiterführenden Informationen zu diesem Thema und die Kontaktdaten von wichtigen Ansprechpartnern finden Sie hier:

Aktuelle Pressemitteilungen zum Thema
Corona-Warn-App --- jetzt herunterladen!
Seit 16. Juni steht die Corona-Warn-App zum Download im App Store und im Google Play Store bereit. Die Corona-Warn-App hilft uns festzustellen, ob wir in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können wir Infektionsketten schneller unterbrechen. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Weitere Informationen zur Funktionsweise und zum Datenschutz finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung.
Informationen in Leichter Sprache
Informationen für Blinde und Sehbehinderte
Fragen und Antworten
- Wie wird das Corona-Virus übertragen?
Das Corona-Virus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Das Virus kann direkt über Schleimhäute und Atemwege, indirekt über die Hände übertragen werden. - Wie kann ich mich vor einer Ansteckung schützen?
Regelmäßig und gründlich Hände waschen, Husten und Niesen in Taschentücher oder Armbeuge, Abstand zu Erkrankten halten. Auf Händeschütteln sollte verzichtet werden. - Wie lange dauert die Inkubationszeit?
Im Durchschnitt (laut WHO) dauert die Inkubationszeit 5 bis 6 Tage. Möglich ist jedoch eine Dauer von bis zu 14 Tagen. - Welche Symptome können auftreten?
Mögliche Symptome sind Fieber, trockener Husten, Schnupfen, Abgeschlagenheit, Atemprobleme, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen, Schüttelforst, Übelkeit und Durchfall - Welche Altersgruppen sind gefährdet?
Das höchste Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und Tod haben Menschen über 60 und Menschen mit Vorerkrankungen. In China traten die meisten Todesfälle bei den über 80-Jährigen auf. Schwangere und Kinder haben kein erhöhtes Risiko. - Was soll ich machen, wenn ich den Verdacht auf eine Infizierung habe?
Wenn Symptome auftreten, kontaktieren Sie telefonisch Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117.
Bitte gehen Sie nicht persönlich zum Hausarzt, in eine Klinik oder zum Gesundheitsamt.
Sie wissen, dass Sie Kontakt mit einem positiv auf das Corona-Virus getesteten Menschen hatten, haben aber bislang noch keine Symptome? Melden Sie sich bitte beim Gesundheitsamt unter 08092 823 680 oder gesundheitsamt@lra-ebe.de.
Sie wissen, dass Sie Kontakt mit einem positiv auf das Corona-Virus getesteten Menschen hatten und haben bereits Symptome? Kontaktieren Sie Ihren Hausarzt zunächst telefonisch. Alternativ kontaktieren Sie den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. - Gibt es einen Schnelltest?
Nein, es gibt keinen Schnelltest. - Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es?
Im Zentrum der Behandlungen stehen unterstützende Maßnahmen (Sauerstoffabgabe, Flüssigkeitszufuhr). Eine spezifische Behandlung gibt es nicht. - Was sollen Rückkehrer aus dem Ausland beachten?
Allen Personen, die aus dem Außereuropäischen Ausland nach Bayern zurückkehren müssen sich unverzüglich und auf direktem Weg in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und dort 14 Tage in Quarantäne bleiben. Sie dürfen keinen Besuch empfangen. Und sie müssen sich sofort beim Gesundheitsamt Ebersberg melden, telefonisch unter der Nummer (08092) 823 680 oder per Mail mit der Adresse gesundheitsamt@lra-ebe.de. - Darf ich noch vereisen?
Vor nicht notwendigen, insbesondere touristischen Reisen ins Ausland, außer in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden*, Slowakei, Slowenien, Spanien*, Tschechien, Ungarn, Republik Zypern), in Schengen-assoziierte Staaten (Schweiz, Norwegen*, Liechtenstein, Island) und in das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland wird derzeit gewarnt.
Dies gilt vorerst bis einschließlich 31. August 2020. Eine vorzeitige Aufhebung ist bei positiver Pandemieentwicklung, einem stabilen Gesundheitssystem, stimmigen Sicherheitsmaßnahmen für den Tourismus und verlässlichen Hin- und auch Rückreisemöglichkeiten möglich und wird im Einzelfall gesondert bekannt gegeben.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes. - Arbeitsrechtliche Auswirkungen:
Arbeitnehmer dürfen nicht selbstbestimmt vorsorglich der Arbeit fernbleiben. Ein gesetzlicher Anspruch, von zu Hause aus zu arbeiten, besteht nicht.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. - Entschädigung bei Verbot von Verdienstausübung
In § 56 IFSG wird ein Anspruch auf Entschädigung bei Verbot der Verdienstausübung der bisherigen Tätigkeit eingeräumt. Dies gilt bei Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz. Das Bayernportal hat umfangreiche Informationen zum Thema und auch bei der Regierung für Oberbayern können Sie sich informieren. - Welche Schulen/Behörden sind im Landkreis geschlossen?
Informationen zum Schulstart finden Sie hier. Für den Besuch im Landratsamt benötigen Sie aktuell einen Termin. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter auf. Dies gilt ebenso für das Jobcenter. Per E-Mail kann man unter jobcenter-ebersberg@jobcenter-ge.de Kontakt aufnehmen und telefonisch mit der Nummer (08092) 8256 93 oder (08092) 8256 750. Für die Abgabe von Veränderungsmitteilungen und Weiterbewilligungsanträgen steht der Hausbriefkasten und rund um die Uhr das Online-Portal „jobcenter.digital“ zur Verfügung. Die Rathäuser der Gemeinden sind entweder wieder offen oder operieren teils eingeschränkt. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich direkt bei Ihrer Gemeinde. - Muss ich eine Maske tragen?
Ab 27. April gilt in Bayern eine Maskenpflicht für alle Bürger*innen ab 6 Jahren in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen. In den Schulen ist das Tragen der Masken keine Pflicht. Wobei hier die Schulen teils eigene Regeln erlassen. Weitere Informationen bietet die Übersichtsseite des Bayerischen Rundfunks. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung muss ausnahmsweise dann nicht erfolgen, wenn dies aus ärztlicher Sicht (bspw. aufgrund dadurch entstehender Atemnot) im Einzelfall unzumutbar ist. Sind Menschen aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, müssen diese eine Sanktionierung nicht befürchten. Entsprechende Einschränkungen sind durch die betroffene Person oder den Betreuer/Begleiter glaubhaft zu machen. Hierfür kann ein Schwerbehindertenausweis oder ein dies bestätigendes ärztliches Attest hilfreich sein. - Welche Veranstaltungen wurden abgesagt?
Großveranstaltungen werden bis zum 31. August 2020 nicht möglich sein. - Wer sind meine Ansprechpartner im Landkreis?
Bürgerhotline des LRA: 08092 823 680, der Hausarzt und der hausärztliche Bereitschaftsdienst Tel. 116 117. - Bürgerhotline besetzt:
Montag: 10:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 10:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 10:00 - 13:00 Uhr
Foreign Languages - Informationen in weiteren Sprachen, Leichter Sprache & Gebärdensprache
Informationen in Gebärdensprache
Ausgangsbeschränkungen in Leichter Sprache
Informationen in Leichter Sprache Teil 2 Hilfen für Alleinerziehende in Leichter Sprache
Tipps zur Freizeit zuhause der AWO in Leichter Sprache
Audio Informationen in 15 verschiedenen Sprachen des MiMi Gesundheitsprojektes
Albanisch shqiptar
Arabisch اللغة العربية
Bulgarisch български
Chinesisch 中文
Französisch Français
Griechisch Ελληνικά
Italienisch Italiano
Kurdisch Kurdî
Pashtu پښتو
Persisch فارسی
Polnisch Polski
Rumänisch Română
Russisch Pусский
Kroatisch/Bosnisch Hrvatski/Bosanski
Spanisch Español
Tigrinya ትግርኛ
Türkisch Türkçe
Weitere Informationen
Corona-Virus-Hotline (bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit): 09311 6808 5101
Merkblatt zum Corona-Virus der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
FAQs des Robert-Koch-Instituts
Zusammen gegen Corona - Informationsseite des Bundesministeriums für Gesundheit
Informationen der Bayerische Staatsregierung
Infektionsmonitor Bayern
Informationen des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
WHO – Regionalbüro Europa
NDR Podcast mit Dr. Drosten
Aktuelle Zahlen des Robert Koch-Instituts für Deutschland
Aktuelle Zahlen der Johns Hopkins University (weltweit)
Amtliche Bekanntmachungen des Freistaat Bayern
Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie vom 20. März 2020 des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege --- Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 27. März --- Änderungen vom 16. April --- Verlängerungen vom 16. April --- Änderung vom 21. April --- Notbekanntmachung vom 28. April --- Änderung 30. April 2020 --- Aktualisierung vom 1. Mai 2020 --- Aktualisierung vom 5. Mai 2020 --- Verlängerung vom 7. Mai 2020 --- Änderung vom 7. Mai 2020 --- Änderung vom 14. Mai 2020 --- Änderung vom 20. Mai 2020 --- Aktualisierung vom 29. Mai 2020 --- Änderung vom 12. Juni 2020
Soforthilfe Corona --- Änderung vom 1. April 2020 --- Änderung vom 16. April 2020 --- Änderung vom 12. Mai 2020 --- Änderung vom 26. Mai 2020
Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen vom 16. März 2020 --- Zusatz vom 17. März 2020
Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen vom 13. März 2020 durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege -- Änderung vom 17. März
Verschiebung elektiver Eingriffe und geplanter Behandlungen in Krankenhäusern vom 19. März
FAQs zu den Kontaktbeschränkungen
Allgemeinverfügung zur Änderung der Notbetreuung von Kindern vom 21. März 2020
Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie im Bereich der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen vom 8. Mai 2020 --- Änderung vom 19. Mai 2020 --- Änderung vom 29. Mai 2020
Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie im Bereich der Schulen und Heilpädagogischen Tagesstätten vom 8. Mai 2020 --- Aktualisierung vom 28. Mai 2020
Notfallplan Corona-Pandemie: Allgemeinverfügung zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern vom 24. März --- Änderung vom 1. April --- Änderung vom 11. Mai 2020
Besondere Ladenschlusszeiten anlässlich der Corona-Pandemie vom 27. März --- Änderungen vom 2. April --- Änderung vom 16. April --- Änderung vom 29. April 2020
Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie“ vom 27. März --- Aktualisierung vom 23. April 2020 --- Aktualisierung vom 8. Mai 2020 --- Aktualisierung vom 2. Juni 2020
Notfallplan Corona-Pandemie: Regelungen für stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderung Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 3. April 2020 --- Aktualisierung vom 22. Mai 2020 --- Verlängerung vom 10. Juni 2020
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Corona-Pandemie: Maßnahmen betreffend Werk- und Förderstätten für Menschen mit Behinderung sowie Frühförderstellen vom 24. April 2020 --- Aktualisierung vom 30. April 2020 ---Aktualisierung vom 7. Mai 2020 --- Aktualisierung vom 14. Mai 2020 --- Aktualisierung vom 20. Mai 2020 --- Aktualisierung vom 3. Juni 2020 --- Aktualisierung vom 10. Juni 2020
Notfallplan Corona-Pandemie Regelungen für Pflegeeinrichtungen Bekanntmachungdes Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 3. April 2020 --- Aktualisierung vom 22. Mai 2020 --- Verlängerung vom 10. Juni 2020
Notbekanntmachung: Verordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende zur Bekämpfung des Coronavirus vom 9. April 2020 --- Aktualisierung vom 15. Mai 2020
Schulbesuch --- Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 16. April 2020 --- Allgemeinverfügung vom 24. April 2020
Richtlinie über die Gewährung eines Bonus für Pflege- und Rettungskräfte in Bayern (Corona-Pflegebonusrichtlinie – CoBoR) vom 30. April 2020 --- Änderung vom 15. Mai 2020
Corona-Pandemie: Hygienkonzept Gastronomie vom 14. Mai 2020 --- Aktualisierung vom 25. Mai 2020
Corona-Pandemie: Hygienekonzept Beherbergung vom 22. Mai 2020
Corona-Pandemie: Hygienekonzept Touristische Dienstleister vom 29. Mai 2020
Corona-Pandemie: Rahmenhygienekonzept Sport vom 29. Mai 2020
Der richtige Schutz
Richtiges Händewaschen:
- Hände unter fließend Wasser halten, die gesamte Hand gründlich einseifen (20-30 Sekunden), mit fließend Wasser abspülen und abtrocknen
- Immer nach dem nach Hause kommen, nach dem Besuch der Toilette, nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten, nach dem Kontakt mit Abfällen und Tieren
- Immer vor den Mahlzeiten und dem Hantieren mit Medikamenten oder Kosmetika
- Immer vor und nach er Zubereitung von Speisen, dem Kontakt mit Kranken und der Behandlung von Wunden
Tipps und FAQs zum richtigen Händewaschen
Hygiene beim Niesen und Husten:
- Möglichst kein Speichelsekret in die Umgebung versprühen
- Halten Sie Abstand zu Ihren Mitmenschen
- Niesen oder Husten Sie am besten in ein Einwegtaschentuch, ansonsten in die Armbeuge
- Waschen Sie sich anschließend gründlich die Hände
Tipps und FAQs zum richtigen Niesen und Husten
Krankheitserreger auf Abstand halten:
- Vermeiden Sie im Krankheitsfall engen Körperkontakt (Umarmen, Küssen, Händeschütteln)
- Waschen Sie sich nach dem Kontakt mit einem Erkrankten gründlich die Hände
Entsorgung von mit dem Coronavirus kontaminierten Abfällen
Tipps zur Entsorgung von privaten Abfällen
Weitere Hinweise zur Entsorgung
Ansprechpartner
Bürgertelefon LRA: 08092 823 680
Montag: 08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Außerdem möchten wir noch auf die Corona-Virus-Hotline des Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hinweisen: 09131 6808 5101 - täglich von 8 bis 18 Uhr.
Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung 089 122 220 – täglich von 8 bis 18 Uhr.
Für Hörgeschädigte gibt es einen E-Mail-Service! Richten Sie Ihre Fragen an die E-Mailadresse coronainfo.hoergeschaedigte@lra-ebe.de
Gewerbetreibende - Unternehmer - Mittelständler - Gastronomen - Künstler
Sie haben Fragen bezüglich der Auswirkungen der Corona-Krise auf Ihr Unternehmen?
Bitte melden Sie sich bei der Hotline des Landratsamts für Unternehmen unter 08092 823 685 zu den normalen Öffnungszeiten des Landratsamts. Über die E-Mailadresse corona-gewerbe@lra-ebe.de können Sie sich mit Ihren Anfragen auch schriftlich an uns wenden.
Montag 7:30 - 17:00 Uhr
Dienstag 7:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch 7:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag 7:30 - 18:00 Uhr
Freitag 7:30 - 12:30 Uhr
Weitere Informationen, vor allem zu den Soforthilfen, hält das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie für Sie bereit.
Richtlinien für die Überbrückungshilfen des Bundes
Hygienekonzept Gastronomie --- Aktualisierung vom 25. Mai 2020
Hygienekonzept Touristische Dienstleister
Soforthilfe Corona --- Änderung vom 1. April 2020 --- Änderung vom 16. April 2020 --- Änderung vom 12. Mai 2020 --- Änderung vom 26. Mai 2020
Corona-Virus-Hotline (bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit): 09131 6808 5101
Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. - bietet unter 089 559 88 599 ein Kummertelefon mit Rückrufoption an. Eine Rückruf-Bitte kann auch per E-Mail unter tobias.michl@bbsb.org angefragt werden.
Videosprechstunden:
Videosprechstunden zu verschiedenen medizinischen Themen des Health Care Bayern e.V.
Psychotherapeutische Videosprechstunden der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns
Finanzielle Unterstützung / Tafeln
Notfall-KIZ - Kinderzuschlag-Sonderregelung-Coronavirus
Übersicht der Tafeln im Landkreis Ebersberg
Soforthilfen des Freistaat Bayern
Corona-Einkaufsservices im Landkreis Ebersberg
Bayerisches Rotes Kreuz
Das Bayerische Rote Kreuz bietet von 10-17 Uhr eine Bestellhotline: 08092 20 95 120 für einen flächendeckenden Einkaufsservice im Landkreis an.
Services nach Gemeinden
Anzing
Anzing hat eine Bürgerhotline eingerichtet. Sie richtet sich vor allem an ältere Bürger um die Grundversorgung zu gewährleisten. Dazu gehören die Hilfe beim Einkauf, Besorgung von Medikamenten und Rezepten sowie die seesorgliche Begleitung.
Ansprechpartner Einkauf: Alexandra Peter & Sandra Bernauer
Tel: 08121 47 44 24
E-Mail: sandra.bernauer@anzing.bayern.de
Ansprechpartner seesorgliche Anliegen: Diakon Hans Dimke
Tel: 08121 25 99 45
E-Mail: JDimke@ebmuc.de
Steinhöring
Der TSV Steinhöring 1950 e.V. unterstützt Senioren und Menschen in Risikogruppen. Tel: 0174 247 24 99
Vaterstetten, Zorneding & Grasbrunn
Die Nachbarschaftshilfe Vaterstetten hat einen Einkaufsnotdienst für ihr Einsatzgebiet im Angebot.
Tel: 08106 36 84 87 täglich von 9-12 Uhr
Markt Kirchseeon
In Kirchseeon haben sich Politiker, Nachbarschaftshilfe, Seniorenbeauftragte und Gemeinde zum Helferkreis Kirchseeon zusammengeschlossen und bieten gemeinsam einen Einkaufsservice an. Ansprechpartnerin: Frau Katholin (Senioren- und Behindertenbeauftragte) Tel: 0 80 91 552 521
Grafing
In Grafing bietet der CSU-Ortsverband einen Einkaufs-Notdienst an.
Tel: 0171 652 83 72 täglich von 8-17 Uhr
Moosach
Beate Hölscher von der Nachbarschaftshilfe Moosach organisiert die Einkaufshilfe unter 08091 562 337 oder unter einkaufshilfe-moosach@web.de
Markt Glonn
Hier organisiert Markus Steinberger vom Glonner Gewerbeverband den Einkaufsservice. Tel: 0179 677 63 46
Egmating
Die Einkaufshilfe Egmating erreichen Sie unter 0160 453 91 04 oder einkaufshilfe-egmating@web.de. Ansprechpartnerin ist Frau Ursula Lang.
Forstinning
Unter dem Motto „Forstinning hält zusammen“ haben sich eine ganz Reihe Vereine und Initiativen zur Organisation eines Einkaufsservices zusammengeschlossen.
Ansprechpartner:
Elisabeth Schmidt
Tel: 08121 46602
E-Mail: rst.schmidt@gmx.de
Mathias Weigl
Tel:0171 172 3337
Ansprechpartner seesorgliche Anliegen: Diakon Hans Dimke
Tel: 08121 25 99 45
E-Mail: JDimke@ebmuc.de
Markt Schwaben
Ab 23. März bietet die Kolpingfamilie Markt Schwaben ein Unterstützungsangebot für Hilfebedürftige an. Tel: 0178 178 50 71 oder buergerfuerbuergerms@gmail.com
Auch die Unternehmer vom Markt Schaben 2030 e.V. bieten einen Liefer- und Einkaufsservice an.
Tel: 01715289564 oder per E-Mail: markt-schwaben2030@gmx.de
Den Einkaufsservice der Nachbarschaftshilfe Markt Schwaben erreichen Sie unter 0175 276 99 49.
Die Jugendinitiative Zusammen für Markt Schwaben bietet Einkauf, Apotheke, Brief und Post, sowie Tierservice und kann auch anderweitig individuell helfen. Zu erreichen unter 0152 596 17 113 oder hilfe@zfms.eu
Poing
Die Gemeinde Poing hat eine Corona-Nachbarschaftshilfe eingerichtet. Tel: 08121 9794 401 oder Corona-Nachbarschaftshilfe@poing.de
Ebersberg
Die Handballerinnen vom TSV EBE Forst United sind hauptsächlich in Ebersberg aber auch in der Region Grafing, Aßling, Erding, Markt Schwaben, Baldham und Anzing unterstützend zur Stelle. Ob Einkauf, Botenfahrten, Hund ausführen, Fahrten zum Werkstoffhof oder handwerkliche Tätigkeiten, die Ladies helfen gern. Tel. 0151 115 618 74 oder felix.maesel@forst-united.com
Zorneding
Die Gemeinde sucht und organisiert ehrenamtliche Helfer unter 08106 384 84. Neben dem Einkaufsservice der Nachbarschaftshilfe Vaterstetten gibt es auch einen Fahrdienst vom Servicebüro am Herzogplatz unter 08106 999 111 6 oder info@servicebuero-herzogplatz.de und der Unverpaktladen bietet eine Notfallkiste mit Verpflegung für eine Wochen an. Alle Infos finden Sie hier.
Das Gewerbeforum Zorneding hat einen Überblick mit Angeboten aus der Gemeinde.
Emmering
Hier bietet der TSV Emmering einen Einkaufslieferservice für Senioren an. Melden Sie sich einfach unter 08039 409 896.
Aßling
Auch hier bietet die CSU einen Einkaufsservice an. 0173 883 59 55
Pliening
Die Gemeinde Pliening bietet gemeinsam mit Privatpersonen, Vereinen, Parteien & Wählergruppen einen Einkaufsservice in den verschiedenen Ortsteilen an.
Wenden Sie sich telefonisch (täglich von 9-12 Uhr und 14-17 Uhr) an die Koordinatoren in den Ortsteilen:
Gelting (Geltinger Au/Finsinger Au) - Konrad Weinstock-Adorno - Tel. 08121 772 54 14
Landsham (Erlmühle/Gerharding) - Stefan Jell - Tel. 0152 269 922 39
Ottersberg (Unterspann/Gigging) - Susanne Burghart - Tel. 0152 318 864 05
Pliening - Annette Stadler - Tel- 0173 375 96 53
Wenn Sie helfen möchten kontaktieren Sie bitte die Koordinatoren in den jeweiligen Ortsteilen.
Gesamtkoordination: Gemeinde Pliening, Telefon 08121/793 44.
Weitere Services
Der Hasi Schmeckerbäcker bietet ab voraussichtlich 23.3. ebenfalls einen Bringservice für seine Produkte an. Wenn Sie also nicht vor die Tür können oder dürfen, bestellen Sie einfach unter lecker@mein-hasi.de
Buch und Wein aus Zorneding liefert eben genau das - Bücher und Wein auf Rechnung. Das Paket wird vor der Haustür/Wohnungstür abgelegt und die Rechnung liegt bei. Tel: 08106 993 81 80
Das Start-up doittl bietet Händlern, Gewerbetreibenden, Unternehmen, Vereinen, Nachbarschaftshilfen etc. die Möglichkeit ihre Services und Produkte während der Corona-Krise kostenlos online anzubieten. Dafür haben die Macher extra den Special Tag "Corona" eingerichtet. So können alle Bürger*innen die Services & Produkte aus dem Landkreis direkt einsehen.
Online regional einkaufen im Landkreis Ebersberg erstellt gerade einen Online-Shop für Unternehmen aus dem Landkreis. Auch hier können Sie sich entweder mit Ihren Produkten und Services präsentieren oder als Bürger einfach stöbern und nach Angeboten aus der Region suchen.
Anmerkungen zu den Einkaufsservices
Sie kennen einen Einkaufsservice im Landkreis Ebersberg, welcher hier noch nicht gelistet ist? Dann lassen Sie es uns unter socialmedia@lra-ebe.de wissen! Wenn Sie Lust haben Ihre Nachbarn über eine der Initiativen zu unterstützen? Toll, dann melden Sie sich einfach bei einer Initiative in Ihrer Nähe!
Kategorien: Corona