Fragen und Antworten rund um das Corona-Virus
Wann und wie werde ich vom Gesundheitsamt kontaktiert?
Nach Eingang Ihres positiven Testergebnisses, erhalten Sie von einem Mitarbeiter des Gesundheitsamts Ebersberg einen Anruf oder eine verschlüsselte Mail mit den für Sie relevanten Informationen zu den verpflichtenden Schutzmaßnahmen nach der aktuell geltenden Allgemeinverfügung.
Zur Erfassung der Gesundheitsdaten nutzt das Gesundheitsamt Ebersberg das digitale Modul „Climedo“. Wenn Sie per Email oder SMS einen Fragebogen von Climedo erhalten, bitten wir Sie, diesen auszufüllen.
Was soll ich tun, wenn ich positiv getestet wurde?
Gemäß der Allgemeinverfügung zu Schutzmaßnahmen bei positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Corona-Schutzmaßnahmen) sind Sie verpflichtet, für mindestens fünf Tage außerhalb der eigenen Wohnung eine medizinische oder FFP2 Gesichtsmaske zu tragen.
Ferner gilt ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot in medizinischen und pflegerischen Bereichen mit vulnerablen Personengruppen sowie in bestimmten Gemeinschaftsunterkünften.
Die Maßnahmen enden frühestens nach Ablauf von Tag 5*, wenn seit mindestens 48 Stunden keine Symptome mehr bestanden. Andernfalls verlängern sich die Schutzmaßnahmen solange, bis Sie 48 Stunden symptomfrei sind, maximal jedoch auf zehn Tage.
*Tag 1 der Schutzmaßnahmen ist der Folgetag der Abstrichnahme des ersten belegbaren offiziellen positiven Antigenschnell oder PCR-Tests. Selbsttests werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Positiv getesteten Personen wird jedoch empfohlen, sich freiwillig in Selbstisolation zu begeben, ihrer beruflichen Tätigkeit, soweit möglich, von der eigenen Wohnung aus nachzugehen, unnötige Kontakte zu anderen Personen zu vermeiden und auf den Besuch öffentlicher Veranstaltungen sowie der Gastronomie zu verzichten.
Sollten Sie durch einen offiziellen Antigentest (Schnelltest) positiv getestet worden sein, können die Schutzmaßnahmen mit dem Vorliegen eines negativen PCR-Testergebnisses vorzeitig beendet werden.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Isolation besteht seit dem 15.11.2022 nicht mehr.
Wer darf sich testen?
Informationen zur aktuellen Testverordnung finden Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.
Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten werden gebeten das positive Testergebnis mit zur Teststelle zu nehmen.
Welche Regeln gelten für Bayern und den Landkreis Ebersberg?
Die aktuellen Regelungen für unseren Landkreis und die 7-Tage-Inzidenz finden Sie hier.
Die FAQs des Bayerischen Ministerium des Innern informieren ausführlich und aktuell über die Regelungen in Bayern.
Die Texte zur Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, Rahmenhygieneplänen und Co. finden Sie in unserer Rubrik "Amtliche Bekanntmachungen".
Wo finde ich aktuelle Zahlen zur Lage im Landkreis Ebersberg?
Aktuelle Zahlen gibt es auf dem Corona-Dashboard des Landkreises.
Wo finde ich Informationen zum Diagnostikzentrum und zu den Testmöglichkeiten im Landkreis Ebersberg?
Wo finde ich Informationen zur Corona-Impfung?
Alle Informationen zur Corona-Impfung finden Sie hier.
Wo finde ich Informationen zum Schulbesuch und zur Kindertagesbetreuung?
Informationen zum Schulbesuch für das Schuljahr 2022/23 finden Sie auf der Webseite des Kultusministeriums.
Aktuelle Informationen zur Kindertagesbetreuung hält das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales bereit. Dort finden Sie auch den aktuellen Rahmenhygieneplan für KiTas mit den Regelungen für Kinder mit Symptomen.
Was sollen Rückkehrer aus dem Ausland/Risikogebieten beachten?
Bitte beachten Sie dazu die Hinweise auf unserer Sonderseite für Einreisende und Reiserückkehrer!
Wer sind meine Ansprechpartner im Landkreis?
Bei Fragen können Sie sich unter 08092 823 577 an uns wenden.
Etwas ist nicht aktuell oder Sie haben einen Fehler entdeckt? Wir freuen uns auf Ihre Anregungen per E-Mail an socialmedia@lra-ebe.de.