Unternehmer - Gewerbetreibende - Händler - Gastronomen
Sie haben Fragen bezüglich der Auswirkungen der Corona-Krise auf Ihr Unternehmen?
Bitte melden Sie sich bei der Hotline des Landratsamts für Unternehmen unter 08092 823 685 zu den normalen Öffnungszeiten des Landratsamts. Über die E-Mailadresse corona-gewerbe@lra-ebe.de können Sie sich mit Ihren Anfragen auch schriftlich an uns wenden.
Montag 7:30 - 17:00 Uhr
Dienstag 7:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch 7:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag 7:30 - 18:00 Uhr
Freitag 7:30 - 12:30 Uhr
Informationen zur Überbrückungshilfe des Bundes
Informationen des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Informationen der Handwerkskammer München
Informationen des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands DEHOGA Bayern e.V. (BHG)
Informationen der Industrie- und Handelskammer München
Informationen der Bundesagentur für Arbeit zum Kurarbeitergeld
Soloselbstständige und freischaffende Künstler
Informationen zur Grundsicherung für Kleinunternehmer
Informationen zum "Künstlerhilfsprogramm"
Antragstellung "Künstlerhilfsprogramm"
Beantragung einer Entschädigung bei Verdienstausfall
In § 56 IFSG wird ein Anspruch auf Entschädigung bei Verbot der Verdienstausübung der bisherigen Tätigkeit eingeräumt. Dies gilt bei Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz. Das Bayernportal hat umfangreiche Informationen zum Thema und auch bei der Regierung für Oberbayern können Sie sich informieren.
Eltern & Familien
Notfall KIZ - Sonderregelung des Kinderzuschlags während der Corona-Krise
Tafeln
Übersicht der Tafeln im Landkreis Ebersberg
Wir versuchen die hier dargestellten und verlinkten Informationen stets aktuell zu halten. Sollte Ihnen ein Fehler oder ein nicht funktionierender Link auffallen, würden wir uns freuen, wenn Sie uns dies unter socialmedia@lra-ebe.de mitteilen.