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Jobcenter Ebersberg

Die Dienstleistungen des Jobcenters können nur Bürgerinnen und Bürger in Anspruch nehmen, die „bedürftig“ im Sinn des Sozialgesetzbuches, Zweiter Teil (SGBII) sind. Bedürftigkeit liegt vor, wenn der Lebensunterhalt nicht mehr aus eigenen Mitteln bestritten werden kann. Dazu legt der Gesetzgeber jährlich Regelsätze fest; bei deren Überschreitung (aus Einkommen oder Vermögen) liegt keine Bedürftigkeit vor.

Beratung und Vermittlung nur für Kundinnen und Kunden des Jobcenters

• Auskunft zu allen Fragen des Arbeitsmarktes und zu Förderungsleistungen
• Arbeitsberatung
• Arbeitsvermittlung
• Beratung über die Nutzung von Angeboten Dritter (Gesundheitscoaching, Sozialpsychiatrischer Dienst, Schuldnerberatung etc.)
• Berufsberatung für Schul- und Studienabgänger

Geldleistungen für Kundinnen und Kunden des Jobcenters, insbesondere…..1)

• Arbeitslosengeld II bei nachgewiesener Bedürftigkeit
• angemessene Kosten der Unterkunft (Warmmiete) bei nachgewiesener Bedürftigkeit
• Sonstige Leistungen zum Lebensunterhalt (z.B. Erstausstattung bei der Geburt eines Kindes)
• Förderung der beruflichen Aktivierung und Qualifizierung
• Unterstützung der Arbeitsaufnahme
• Unterstützung der Existenzgründung
• Leistungen zur beruflichen Rehabilitation
• Leistungen zur Wiedereingliederung schwerbehinderter Menschen 

 Leistungen für Unternehmen, insbesondere……1)

• Rat und Auskunft zu allen Fragen des Arbeitsmarktes und zu Förderungsleistungen
• Beratung bei der Besetzung von Stellenangeboten
• Führung von Stellenangeboten in der Jobbörse
• Unterbreitung von passgenauen Vermittlungsvorschlägen
• Lohnkostenzuschüsse


Angebote für ALLE Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Institutionen
Informations- und Beratungsangebote auf der homepage www.arbeitsagentur.de, z.B.

• JOBBÖRSE ( 3 Mio Bewerber- und 1 Mio Stellenangebote)
• BERUFENET (Informationen über alle Berufe
• planet-beruf (zum Berufsstart)
• BEN (Berufs-Entwicklungs-Navigator)
• KURSNET (zu Qualifizierungsangeboten)
• Formulare

Herr Hoigt Geschäftsführer
08092 8256 93
08092 8256 90
2.28
 
Frau Esterl stellvertretende Geschäftsführerin
08092 8256 93
08092 8256 90
2.13
 
Jobcenter Ebersberg

Kolpingstraße 1
85560 Ebersberg +49 8092 8256 93 +49 8092 8256 90 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag , Freitag 8.00 Uhr - 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich nachmittags 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
Mittwochs ganztägig geschlossen

Die Erstbeantragung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes ist zu folgenden Zeiten möglich:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8.00 Uhr – 11.00 Uhr
zusätzlich Donnerstag nachmittags 14.00 Uhr – 16.00 Uhr

Vereinbarte Termine können auch außerhalb dieser Zeiten wahrgenommen werden.
Hierzu bitte läuten.