Suche

Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm (VNP/EA)

Der Freistaat Bayern gewährt für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf landwirtschaftlich genutzten oder landwirtschaftlich nutzbaren Flächen ein Entgelt. 

Auf der Basis freiwilliger Verpflichtungen werden naturschonende landwirtschaftliche Bewirtschaftungsweisen honoriert. Dadurch sollen

  • die Leistungen der Landwirtschaft zum Schutz der Umwelt und zum Erhalt des natürlichen Lebensraumes und der Landschaft angemessen entgolten werden,
  • ökologisch wertvolle Lebensräume für die heimischen Tier- und Pflanzenarten sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlagen der Menschen gesichert, entwickelt und verbessert werden.

Für die naturschutzfachliche Beratung der Antragsteller, die Auswahl der Fördermaßnahmen und die Ausstellung der Bewertungsblätter für die beantragten Flächen ist die untere Naturschutz-
behörde zuständig.

Vor Einreichung des Antrags beim zuständigen Amt für Landwirtschaft und Forsten Ebersberg bitten wir deshalb frühzeitig mit unseren Fachwirten für Naturschutz Kontakt aufzunehmen.  

Unser Fachpersonal wird dann eine fachliche Beurteilung der betreffenden Grundstücke vornehmen und in den "Bewertungsblättern der unteren Naturschutzbehörde" dokumentieren. Diese Bewertungsblätter sind - als Voraussetzung für den Antrag auf Vertragsabschluss - beim Amt für Landwirtschaft und Forsten einzureichen.

Herr Probul Sachbearbeiter
08092 823 191
08092 823 9191
Sparkassengebäude R-Nr. 244
 
Landratsamt Ebersberg
Naturschutz und Landschaftspflege

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg +49 8092 823 0 +49 8092 823 210 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Servicezeiten des Empfangs
Montag, Dienstag, Mittwoch 7:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag 7:30 - 18:00 Uhr
Freitag 7:30 - 12:30 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!