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Ziele des Wasserrechts

Wasser ist eine unserer wichtigsten Lebensgrundlagen. Es ist für den Menschen, für Tier- und Pflanzenwelt und auch für die Wirtschaft unentbehrlich; die Natur stellt es uns in ständig wiederkehrendem Kreislauf zur Verfügung. Da Wasser aber nicht beliebig vermehrbar ist, muss es besonders sorgfältig behandelt und bewirtschaftet werden. Vorrangige Aufgabe des Wasserrechts und des praktischen Gewässerschutzes muss es also sein, die Gewässer (Grund- und Oberflächengewässer) vor einer nachteiligen Veränderung ihrer Eigenschaften bestmöglich zu bewahren.

Diesem Gedanken wird in zahlreichen wasserrechtlichen Rechtsvorschriften auf europäischer, bundesdeutscher und bayerischer Ebene Rechnung getragen. Auch andere Vorschriften, z.B. das Baugesetzbuch, das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, das Bundesimmissionsschutzgesetz, die Naturschutzgesetze usw. enthalten Regelungen, die sich auf den Gewässerschutz auswirken.

Die allgemeinen Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung finden sich in § 6 Wasserhaushaltsgesetz:

"(1) Die Gewässer sind nachhaltig zu bewirtschaften, insbesondere mit dem Ziel,

  1. ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu verbessern, insbesondere durch Schutz vor nachteiligen Veränderungen von Gewässereigenschaften,
  2. Beeinträchtigungen auch im Hinblick auf den Wasserhaushalt der direkt von den Gewässern abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete zu vermeiden und unvermeidbare, nicht nur geringfügige Beeinträchtigungen so weit wie möglich auszugleichen,
  3. sie zum Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch im Interesse Einzelner zu nutzen,
  4. bestehende oder künftige Nutzungsmöglichkeiten insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung zu erhalten oder zu schaffen,
  5. mögliche Folgen des Klimawandels vorzubeugen,
  6. an oberirdischen Gewässern so weit wie möglich natürliche und schadlose Abflussverhältnisse zu gewährleisten und insbesondere durch Rückhaltung des Wassers in der Fläche der Entstehung von nachteiligen Hochwasserfolgen vorzubeugen,
  7. zum Schutz der Meeresumwelt beizutragen.

Die nachhaltige Gewässerbewirtschaftung hat ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu gewährleisten; dabei sind mögliche Verlagerungen nachteiliger Auswirkungen von einem Schutzgut auf ein anderes sowie die Erfordernisse des Klimaschutzes zu berücksichtigen.

(2) Gewässer, die sich in einem natürlichen oder naturnahen Zustand befinden, sollen in diesem Zustand erhalten bleiben und nicht naturnah ausgebaute natürliche Gewässer sollen so weit wie möglich wieder in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen."

An diesen Grundsätzen hat sich sowohl das Verhalten des Einzelnen als auch das Handeln der Behörden zu orientieren.

Der Gesetzgeber hat annähernd alle Gewässerbenutzungen an die behördliche Genehmigungspflicht geknüpft; um den notwendigen Schutz der Gewässer zu gewährleisten, dürfen entsprechende Genehmigungen in der Regel nur erteilt werden, wenn die Gewässernutzungen mit dem Wohl der Allgemeinheit im Einklang stehen und nachteilige Auswirkungen auf den Gewässerhaushalt vermieden werden.

Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt; zu den einzelnen Gestattungspflichten und Gestattungsformen darf auf die folgenden Links verwiesen werden.

Die Bewirtschaftung des Wasserhaushalts umfasst jedoch nicht nur die Erteilung von Genehmigungen und die Überwachung der mit der Genehmigung verbundenen Auflagen, sondern auch die vorsorgliche Abwehr von Gefahren für das Wasser (z.B. durch fachliche Vorgaben an technische Anlagen, durch die Überwachung der Gewässer im Landkreis, durch die Ausweisung von Wasserschutzgebieten im Interesse der Trinkwasserversorgung usw.) und von Gefahren, die vom Wasser ausgehen können (z.B. bei Überschwemmungen, Eisgefahr usw.). 

Dabei erfolgt die Beurteilung wasserrechtlicher Belange stets in enger Absprache mit dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim oder der fachkundigen Stelle Wasserwirtschaft beim Landratsamt Ebersberg, die für die fachlichen und technischen Belange Ansprechpartner sind.  

Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg Kartenansicht