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Grabenräumung

Keine Räumung und Entkrautung von Kleinfließgewässern, Gräben und Gartenteichen im Winter!

Wasserführende Gräben in der Kulturlandschaft bis hin zu Gartenteichen im Hausgarten bieten vielen Pflanzen und Tieren, die auf feuchte Standorte angewiesen sind, wertvollen Lebensraum. Sie sind nach dem Verlust früher weiträumiger Feuchtgebiete oft die letzten Rückzugsgebiete und Ersatzbiotope. Gras- und Wasserfrösche, Libellenlarven und Wasserschnecken finden hier ihr Winterquartier.
Gräben und Teiche verlanden mit der Zeit und wollen entkrautet, geräumt und von angesammelten Schlamm befreit werden. Bitte beachten Sie aber bei diesen Unterhaltsarbeiten die Ruhezeiten der Kleinlebewesen. Die beste Zeit für eine schonende Räumaktion (ohne Grabenfräse!) ist die Zeit zwischen 15.08. und 30.09. eines Jahres, also der Sommer und der frühe Herbst.
Eine Räumung im Winter bei Frost und Schnee bedeutet für viele Kleinlebewesen den sicheren Tod.
Deshalb ist eine Räumung von wasserführenden Gräben auch nur bis zum 31.10. eines Jahres erlaubnisfrei.
Die Mitarbeiter der UNB beraten Sie gerne über den naturschonenden Unterhalt Ihres Grabens oder Kleinfließgewässers.
Frau Armbruster Sachbearbeiterin
08092 823 304
08092 823 9304
Sparkassengebäude R-Nr. 245
 
Herr Erl Sachbearbeiter
08092 823 625
08092 823 9625
Sparkassengebäude R-Nr. 243
 
Frau Holzmann Sachbearbeiterin
08092 823 174
08092 823 9174
Sparkassengebäude R-Nr. 244
 
Herr Probul Sachbearbeiter
08092 823 191
08092 823 9191
Sparkassengebäude R-Nr. 244
 
Landratsamt Ebersberg
Naturschutz und Landschaftspflege

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