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Großraum- und Schwertransporte

Allgemeine Emailadresse: schwertransporte@lra-ebe.de

Allgemeine Faxnummer: 08092/823-310

Erteilung von Einzel- oder Dauererlaubnissen gemäß § 29 Abs. 3 StVO zur Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransporten.
Erteilung von Einzel- oder Dauerausnahmegenehmigungen gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 5 und § 46 Abs. 1 Nr. 2 StVO zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und/oder Überlänge und zur Benutzung von Autobahnen oder Kraftfahrstraßen

Bei den Genehmigungen für landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind zum 01.01.2020 Änderungen in Kraft getreten. Diese Änderungen sind als Anlage unter der Überschrift "Weitere Informationen" enthalten.

  • Antragstellung erfolgt in der Regel online über das Verfahrensmanagement  für Großraum- und Schwerverkehr (VEMAGS) unter www.vemags.de
  • Fahrzeugschein oder Betriebserlaubnis
  • nur bei Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO:
    Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO. Diese ist bei der Regierung der Oberpfalz unter der Faxnummer 0941/5680169 oder per E-Mail: AG70@reg-opf.bayern.de zu beantragen.
 Einzelerlaubnis      zwischen 40,00 € und 300,00 €
 Dauererlaubnis  zwischen 250,00 € und 1.000,00 €

Die Gebühren berechnen sich über den bundeseinheitlichen Gebührenrechner.

Wir weisen darauf hin, dass eine Antragstellung außerhalb von VEMAGS mit höheren Gebühren verbunden ist!

Frau Filke Sachbearbeiterin
08092 823 564
08092 823 9564
U. 39
 
Frau Glasl Sachbearbeiterin
08092 823 564
08092 823 9564
U.39
 
Frau Demmel Mitarbeiterin
08092 823 564
08092 823 9564
U.39
 
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