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Parkerleichterungen

Ausnahmen von bestimmten Vorschriften über das Halten und Parken im öffentlichen Straßenraum können erteilt werden für:

  • Handwerker, die ihr Fahrzeug als Werkstattfahrzeug bzw. für schwere Lasten in der Nähe des Einsatzortes benötigen, pro Parkausweis 75 €
  • im sozialen Dienst tätige Personen, die eine größere Zahl von hilfs- und pflegebedürftigen Menschen betreuen, pro Parkausweis 45 €
  • Handelsvertreter, pro Parkausweis 75 €
  • Antrag
  • Handwerkskarte (bei Parkausweis für Handwerker)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I der beantragten Fahrzeuge
Frau Haringer Sachbearbeiterin
08092 823 196
08092 823 9196
U.44
 
Frau Huber Sachbearbeiterin
08092 823 645
08092 823 9645
U.42
 
Landratsamt Ebersberg
Öffentliche Sicherheit, Gemeinden

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg +49 8092 823 0 +49 8092 823 210 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag – Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.