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Taxi- und Mietwagen

Bei uns erhalten Sie Taxi- und Mietwagengenehmigungen sowie Genehmigungen für Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen mit Pkw, nach den §§ 1, 2, 46 bis 49 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG).

Auskünfte rund um die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein, Taxischein) erhalten Sie bei der Führerscheinstelle.

Voraussetzung für die Erteilung der personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Personenbeförderungsunternehmens nachweist. Detailliertere Informationen zu den Genehmigungsvoraussetzungen finden Sie in einem Merkblatt von der Industrie- und Handelskammer ​

Ausgefülltes Antragsformblatt mit den beizufügenden Unterlagen.
Beizufügende Unterlagen siehe Nr. 5 des Antragsformblattes.

Frau Hofmann Sachbearbeiterin
08092 823 294
08092 823 9294
U.40
 
Landratsamt Ebersberg
Öffentliche Sicherheit, Gemeinden

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg +49 8092 823 0 +49 8092 823 210 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag – Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.