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Veranstaltungen, Wallfahrten

  • Antrag
  • Lageplan
  • Versicherungsnachweis
  • Verpflichtungserklärung Veranstalter
  • Verpflichtungserklärung Stadt/Markt/Gemeinde

Es wird darauf hingewiesen, dass erst nach Vorlage aller Unterlagen eine Bearbeitung des Antrages erfolgen kann.

Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für jeden Einzelfall unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands innerhalb eines Gebührenrahmens festgesetzt wird. Als Anhaltspunkt sei beispielsweise genannt, dass für eine durchschnittliche Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsgrund mit Absicherung durch Polizei, Feuerwehr oder THW 80,00 € erhoben werden.

Information zum Maibaumtransport

Wenn es sich um eine öffentliche Straße handelt, die nicht gesperrt ist, machen wir Sie darauf aufmerksam, dass Sie ein TÜV-Gutachten nach der Brauchtumsverordnung benötigen.
Sollte die Kurvenlaufeigenschaft nicht eingehalten sein, so muss eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 STVZO bei der Zulassungsstelle beantragt werden.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Filke, Tel.: 08092/823564.

Frau Haringer Sachbearbeiterin
08092 823 196
08092 823 9196
U.44
 
Frau Huber Sachbearbeiterin
08092 823 645
08092 823 9645
U.42
 
Landratsamt Ebersberg
Öffentliche Sicherheit, Gemeinden

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg +49 8092 823 0 +49 8092 823 210 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag – Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.