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Ansprechpartner Asyl (keine Unterbringung und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)

Ein Asylantrag ist grundsätzlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu stellen, welches alleiniger Entscheidungsträger im gesamten Asylverfahren ist. Bis zur Entscheidung über den Asylantrag besteht ein Aufenthaltsrecht kraft Gesetzes und wird mit einer Aufenthaltsgestattung nachgewiesen. Die Unterbringung erfolgt zunächst in einer Aufnahmeeinrichtung. Später erfolgt die Verteilung in eine staatliche Gemeinschaftsunterkunft, wenn die Entscheidung über den Asylantrag nicht sofort möglich ist. Dabei wird die vorgegebene Länderquote berücksichtigt. Weiteres siehe Informationsblatt für Asylbewerber oder http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/asylfluechtlinge-node.html.
Zuständigkeiten
Herr Krauß Sachbearbeiter
08092 823 309
08092 823 222
E.57
 
Herr Lackner Sachbearbeiter
08092 823 406
08092 823 222
E.57
 
Herr Trax Sachbearbeiter
08092 823 231
08092 823 222
 
Frau Schwarzer Sachbearbeiterin
08092 823 854
08092 823 222
 
Frau Weber Sachbearbeiterin
08092 823 243
08092 823 222
E.61
 
Frau Oettl Sachbearbeiterin
08092 823 607
08092 823 222
E.61
 
Frau Schwarz Sachbearbeiterin
08092 823 241
08092823222
E.59
 
Herr Beyer Sachbearbeiter
08092 823 441
08092 823 222
E.59
 
Herr Eberhard Teamleiter
08092 823 240
08092 823 222
E.63
 
Landratsamt Ebersberg
Ausländerwesen, Personenstandswesen -

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg +49 8092 823 0 +49 8092 823 222 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Vorsprache nur nach Terminvereinbarung.