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Meldepflicht in Gemeinschaftseinrichtungen

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt im §34 die Meldepflicht für auftretende Infektionskrankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen, sowie die damit verbundenen gesundheitlichen Anforderungen.

Die Einrichtungsleitung hat unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und personenbezogene Angaben zu machen.
Sobald Verdacht oder Erkrankung einer meldepflichtigen Infektionskrankheit besteht:

o   Bei einem betreuten Kind

o   Bei Personal

Ihre Meldungen sind sehr wichtig, damit das Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen kann, um eine Weiterverbreitung der aufgeführten Infektionserkrankungen vorzubeugen. Bitte verwenden Sie hierfür das Meldeformular in „weiteren Informationen“

 Vielen Dank

Frau Böttcher Sachbearbeiterin
08092 823 377
08092 823 9377
E.96
 
Frau Settmacher Sachbearbeiterin
08092 823 527
08092 823 9527
E.96
 
Landratsamt Ebersberg
Gesundheitsamt

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg 08092 823 383 8092 823 390 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich
13.00 - 18.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung