Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat
Ausländische Fahrerlaubnisse aus EU- und EWR-Mitgliedsstaaten müssen nicht umgeschrieben werden. Sollten Sie dennoch eine Umschreibung wünschen, finden Sie die nötigen Unterlagen hier.
Hinweis:
Wir weisen Sie darauf hin, dass ein Umtausch erforderlich wird, wenn Ihr Führerschein demnächst seine Gültigkeit verliert oder bereits verloren hat!
Folgende Staaten gehören der Europäischen Union (EU) an:
| Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) | |
|---|---|
| - Belgien | - Malta |
| - Bulgarien | - Niederlande |
| - Dänemark | - Österreich |
| - Deutschland | - Polen |
| - Estland | - Portugal |
| - Finnland | - Rumänien |
| - Frankreich | - Schweden |
| - Griechenland | - Slowakei |
| - Irland | - Slowenien |
| - Italien | - Spanien |
| - Lettland | - Tschechien |
| - Litauen | - Ungarn |
| - Luxemburg | - Zypern |
Folgende Staaten gehören dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an:
| Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) | |
|---|---|
| Island | |
| Lichtenstein | |
| Norwegen | |
- Antrag über Ihre Hauptwohnsitzgemeinde
- ausgedrucktes, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Ihr Führerschein im Original
- gültiger Personalausweis bzw. Pass
Bei gleichzeitiger Verlängerung beachten Sie bitte die Informationen bei Verlängerung von Fahrerlaubnisklassen.
Persönliche Vorsprache:
Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich. Bitte sprechen Sie zur Beantragung persönlich bei uns vor.
Dauer
- ca. 4 Wochen
- 36,30 Euro
Landratsamt Ebersberg
Montag 7.30 - 12 Uhr Dienstag 7.30 - 15 Uhr Mittwoch 7.30 - 12 Uhr Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag 7.30 - 12 Uhr