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Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen, Gewässerverunreinigung

Ölunfälle

Zu einer Befassung des Landratsamtes Ebersberg bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen kommt es dann, wenn Schadensereignisse nicht durch Sofortmaßnahmen der Feuerwehr (z.B. Beseitigung der Ölspur auf der Straße)  abgeschlossen werden können oder wenn ein Schadensereignis tatsächlich gemeldet wird (i.d.R. durch Polizei oder Feuerwehr).
Das Landratsamt Ebersberg wird als Anordnungsbehörde im Zusammenhang mit der Schadensregulierung tätig, soweit dies aus umweltrechtlicher (insbesondere wasser- und bodenschutzrechtlicher) Sicht erforderlich ist. Ziel des Tätigwerdens ist die Beseitigung von Gefahren für die Umwelt bzw. die präventive Verhinderung derartiger Gefahren, soweit dies nach der Analyse des Schadens noch möglich ist. Dies geschieht durch Verfügung der erforderlichen Maßnahmen oder Durchführung von Ersatzvornahmen, wenn möglich auf Kosten des Verursachers des Schadens.
Bei Unfällen, die sich außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Landratsamtes ereignen, ist umgehend die jeweils zuständige Polizeiinspektion zu benachrichtigen.

Für den Bereich des Landkreises Ebersberg sind dies folgende Polizeiinspektionen:

PI Ebersberg     Tel.: 08092/8268-0
PI Poing            Tel.: 08121/9917-0

Herr Buschek Sachbearbeiter
08092 823 484
08092 823 9684
U.15
 
Herr Neudecker Sachbearbeiter
08092 823 183
08092 823 9183
U.25
 
Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg Kartenansicht