Suche

Erteilung einer gehobenen Erlaubnis nach § 15 WHG für das Einleiten von Niederschlagswasser (Abwasser) auf Fl.-Nr. 326 Gemarkung Hohenlinden von einer undurchlässig befestigten Fläche Au von 4.860 m² in das Grundwasser

Meldung vom 08.04.2024

Der Gemeinde Hohenlinden wird auf Antrag vom 22.06.2023 die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 WHG erteilt für das Einleiten von Niederschlagswasser (Abwasser) auf Fl.Nr. 326 Gemarkung Hohenlinden von einer undurchlässig befestigten Fläche Au von 4.860 m² in das Grundwasser (Gewerbegebiet Altmühlhausen). Der Bescheid wurde dem Träger des Vorhabens, der Gemeinde Hohenlinden, zugestellt. Gemäß Art. 69 Satz 2 BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) wird darauf hingewiesen, dass der Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und Plänen außerdem in der Zeit vom 08.04.2024 bis 22.04.2024 bei der Gemeinde Hohenlinden zur Einsicht ausliegt. In dem genannten Zeitraum sind die Unterlagen zudem über die Internetseite des Landratsamtes Ebersberg abrufbar.