Batteriezellproduktion der BMW AG in der Gemeinde Vaterstetten
Öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung über den Genehmigungsantrag nach § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG und öffentliche Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8a BImSchG.
Das maßgebliche BVT-Merkblatt für die genehmigte Anlage sind die Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf die Behandlung von Oberflächen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, einschließlich der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien – Durchführungsbeschluss (EU 2020/2009) vom 22. Juni 2020, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union ABl. L 414/19 vom 09.12.2020 -
Nähere Informationen zum Verfahren bzw. zum Vorhaben können den nachfolgenden öffentlichen Bekanntmachungen entnommen werden: