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Krippengeld

Wenn das Einkommen der Eltern eine bestimmte Höhe nicht übersteigt, können bereits ab dem 1. Geburtstag des Kindes die Elternbeiträge für den Besuch einer Kinderkrippe bis zu 100 € je Monat übernommen werden.

> Nähere Informationen zu Bayerisches Krippengeld

Ansprechpartner

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Kontaktdaten sowie den Zugang zum Onlineantrag finden Sie auf der -> Webseite.


Schwangerschaftsberatungsstellen im Landkreis

Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf deren Webseiten.

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im Gesundheitsamt Ebersberg

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Donum Vitae Beratungsstelle Haar

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Familienberatungsstelle Ismaning

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