Das Wohngeld unterteilt sich in:
Mietzuschuss für Mieter von Wohnräumen bzw. Nutzungsberechtigte oder Heimbewohner oder Lastenzuschuss für Eigentümer einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheimes.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antrag auf Wohngeld kann grundsätzlich jeder Mieter von Wohnraum oder Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung stellen.
Wo erhält man die Anträge?
Anträge auf Wohngeld (Miet- bzw. Lastenzuschuss) erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung, im Landratsamt sowie im Internet (siehe unten stehenden Link: Informationen rund um's Wohngeld).
Wo ist der Antrag abzugeben?
Der Antrag kann persönlich oder per Post bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung oder im Landratsamt eingereicht werden.
Wohngeldantrag jetzt auch online möglich:
In Zeiten der Digitalisierung geht manches ohne Papier, wofür früher noch umfangreiche Formulare auszufüllen waren.
Ab sofort können Sie Ihren Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss) online beim Landratsamt Ebersberg einreichen.
Ihr Online-Antrag wird über eine gesicherte Verbindung über das Bayern Portal an das Landratsamt Ebersberg übermittelt. Eine Unterzeichnung des Antrages ist in diesem Fall nicht notwendig.
Sie müssen sich lediglich für eine BayernID registrieren.
Den Online-Antrag finden Sie unter folgenden Link:
https://www.freistaat.bayern/dokumente/onlineverfahren/876291849894
Bei Fragen zum Online-Wohngeldantrag (Mietzuschuss) stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis
Wohngeld wird immer ab dem Ersten des Monats bewilligt, in dem der Antrag bei der Gemeinde-/ Stadtverwaltung oder dem Landratsamt eingeht!
Sollten Ihnen noch Unterlagen fehlen, reichen Sie den Antrag trotzdem ein und vermerken im Antrag, dass diese Unterlagen nachgereicht werden.
Wohngeld
Eichthalstraße 5
85560
Ebersberg
08092 823 0
08092 823 210
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Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin mit Ihrem/Ihrer zuständigen SachbearbeiterIn!