Aufgrund der aktuellen Situation müssen die Vorsprachetermine in der Ausländerbehörde auf das Notwendigste reduziert werden.
Vorsprachen können derzeit nur mit vorheriger Terminvereinabrung erfolgen.
Auch die Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels ist derzeit nur mit Terminvereinbarung möglich.
In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.
Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.01.2022 für Vorsprachen in der Ausländerbehörde ein 3G Nachweis vorgelegt werden muss.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihren Ansprechpartner finden Sie unter den oben aufgeführten Aufgabenbereichen.
Bitte richten Sie Ihre Anfragen nur an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.
Damit Anfragen per E-Mail richtig zugeordnet und bearbeitet werden können,
benötigen wir folgende Daten von Ihnen:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Ihr Anliegen.
Umfasst Ihre Anfrage auch weitere Personen oder Familienmitglieder,
geben Sie bitte auch deren persönlichen Daten an.
Ausländerwesen, Personenstandswesen -
Eichthalstraße 5
85560
Ebersberg
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Vorsprache nur nach Terminvereinbarung.