Allgemeine Auskünfte und Richtwertauskünfte sowie Auskünfte aus der Kaufpreissammlung an öffentlich bestellte Gutachter werden durch die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle Gutachterausschuss erteilt (Anfrage über gutachterausschuss@lra-ebe.de). Bitte verwenden Sie hierzu den entsprechenden Antragsvordruck.
Anforderung direkt und ohne Zeitverzögerung!
Die Bodenrichtwerte (Stand ab 31.12.2016 /31.12.2018 /31.12.2020) als Einzel- oder Dauerauskunft bitten wir bevorzugt über das Internetforum www.boris-bayern.de zu erwerben.
Weitere Informationen siehe unter "Bodenrichtwerte".
Die Entwicklung der Wohnbaulandpreise zwischen den Jahren 2010 und 2019 steht unter den weiteren Informationen zum Download bereit.
§§ 192 bis 197 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. Gutachterausschussverordnung
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