Allgemeine Auskünfte und Richtwertauskünfte sowie Auskünfte aus der Kaufpreissammlung an öffentlich bestellte Gutachter werden durch die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle Gutachterausschuss erteilt (Anfrage über gutachterausschuss@lra-ebe.de). Bitte verwenden Sie hierzu den entsprechenden Antragsvordruck.
Anforderung direkt und ohne Zeitverzögerung!
Die Bodenrichtwerte (Stand ab 31.12.2016 /31.12.2018 /31.12.2020 /01.01.2022/01.01.2024) als Einzel- oder Dauerauskunft bitten wir bevorzugt über das Internetforum www.boris-bayern.de zu erwerben.
Weitere Informationen siehe unter "Bodenrichtwerte".
Hinweis:
Für die Grundsteuererklärung benötigen Sie in Bayern keinen Bodenrichtwert!
siehe hierzu https://www.grundsteuer.bayern.de/
Die Entwicklung der Wohnbaulandpreise zwischen den Jahren 2010 und 2021 steht unter den weiteren Informationen zum Download bereit.
§§ 192 bis 197 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. Gutachterausschussverordnung
Bauamt
Eichthalstraße 5
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Ebersberg
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