Die Sozialhilfe leistet Hilfe zur Selbsthilfe.
Neben der Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhaltes der nicht erwerbsfähigen Personen oder Personen über 65 Jahre wird vor allem Hilfe in besonderen Lebenslagen für Menschen in besonderen Lebenssituationen erbracht.
Für erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 65 Jahren werden Leistungen zum Lebensunterhalt vom Jobcenter Landkreis Ebersberg nach dem SGB II („Bürgergeld“) erbracht.
> Nähere Informationen zum SGB XII
Ansprechpartner
Landratsamt Ebersberg
Soziales -
Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg
Telefon: +49 8092 823 0
Fax: +49 8092 823 210
Servicezeiten
Servicezeiten des Empfangs
Montag, Dienstag, MIttwoch 7:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag 7:30 - 18:00 Uhr
Freitag 7:30 - 12:30 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
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