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Familiengeld

Das Bayerische Familiengeld wird für Kinder vom 13. bis zum 36. Lebensmonat gezahlt, unabhängig vom Einkommen oder einer Erwerbstätigkeit der Eltern. Es kommt auch nicht darauf an, ob das Kind eine Krippe besucht oder in der Familie betreut wird.

> Nähere Informationen zum Bayerischen Familiengeld

Ansprechpartner

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Kontaktdaten sowie den Zugang zum Onlineantrag finden Sie auf der -> Webseite.


Schwangerschaftsberatungsstellen im Landkreis

Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf deren Webseiten.

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im Gesundheitsamt Ebersberg

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Donum Vitae Beratungsstelle Haar

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Familienberatungsstelle Ismaning

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