Einleitung von verdünntem Mischwasser über die Regenüberläufe RÜ 1 und RÜ 2 in die Attel, Gemeinde Aßling

05. Juni 2023: Antrag der Gemeinde Aßling auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von verdünntem Mischwasser über die Regenüberläufe RÜ 1 und RÜ 2 in die Attel

Das Landratsamt Ebersberg hat der Gemeinde Aßling mit Bescheid vom 04.05.2023, Az.: 44/641-9 Aßling 56/V, die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 WHG erteilt, verdünntes Mischwasser über die Regenüberläufe RÜ 1 und RÜ 2 in die Attel einzuleiten.

Der wasserrechtliche Bescheid wurde dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt.

Gemäß Art. 69 Satz 2 BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) wird darauf hingewiesen, dass der wasserrechtliche Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und Plänen außerdem in der Zeit vom 05.06.2023 bis 19.06.2023 bei der Gemeinde Aßling und beim Landratsamt Ebersberg (Untere Wasserrechtsbehörde) zur Einsicht ausliegt.

In dem genannten Zeitraum sind die Unterlagen zudem im Folgenden einsehbar.  

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der wasserrechtliche Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen, die nicht bekannt waren, als zugestellt.

Bescheid vom 02.05.2023

Antragsunterlagen