Hochwasserrückhaltebecken Einbergfeld, Markt Markt Schwaben

02. Januar 2024: Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Hochwasserrückhaltebecken „Einbergfeld“, Marktgemeinde Markt Schwaben, Landkreis Ebersberg

Das Landratsamt Ebersberg hat mit Beschluss vom 05.12.2023, Az.: 44/641-2 Markt Schwaben/Gemeinde, den Plan zur Herstellung des Hochwasserrückhaltebeckens „Einbergfeld“ mit einem Fassungsvolumen von ca. 223.270 m³ südlich der Bahnlinie München-Simbach und östlich der Flughafentangente Ost auf Teilflächen der Grundstücke Fl.-Nrn. 681, 685, 692/2, 694, 695, 703, 704, 708 und 710, Gemarkung Markt Schwaben, festgestellt. Die Rückstaufläche erstreckt sich südlich des Dammes bis in den Gemeindebereich Anzing hinein.

Zudem wird der Hennigbach im Dammbereich dauerhaft ca. 25 m nach Westen zu verlegen, um u.a. die Wasserhaltungsmaßnahmen während der Bauarbeiten zu minimieren.

Das planfestgestellte Vorhaben dient dem Hochwasserschutz der Ortschaft Markt Schwaben. Das geplante Hochwasserrückhaltebecken „Einbergfeld“ ist eine Maßnahme aus dem Konzept zum Schutz der Marktgemeinde vor einem 100-jährlichen Hochwasser (HQ100). Zur Vervollständigung des HQ100-Schutzes ist nach derzeitigem Stand künftig die Errichtung von weiteren zentralen und dezentralen Hochwasserschutzmaßnahmen vorgesehen.

Die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nach Maßgabe des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung („Zusammenfassende Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen“ vom 30.11.2023) führte zu dem Ergebnis, dass durch die Verwirklichung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde dem Träger des Vorhabens, den betroffenen Grundstückseigentümern und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt.

Gemäß § 70 Abs. 2 WHG und § 9 Abs. 2 UVPG (a.F.) i.V.m. § 70 Abs. 1 WHG und Art. 69 Satz 1 BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) wird darauf hingewiesen, dass der Planfeststellungsbeschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung, den Plänen und der Entscheidung über die Umweltverträglichkeitsprüfung außerdem in der Zeit vom 02.01.2024 bis 16.01.2024 bei der Marktgemeinde Markt Schwaben sowie bei der Gemeinde Anzing zur Einsicht ausliegt.

In dem genannten Zeitraum sind die Unterlagen zudem im Folgenden einsehbar (Art. 27a BayVwVfG). (Hinweis: Anlage 8.2 der Antragsunterlagen wird aus datenschutzrechtlichen Gründen (Eigentümerdaten) nicht veröffentlicht.) 

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den übrigen Betroffenen, die nicht bekannt waren, als zugestellt.

Planfeststellungsbeschluss vom 05.12.2023

Antragsunterlagen