Überschwemmungsgebiet an den Gewässern Attel, Urtel, Wieshamer Bach und Seeoner Bach in der Stadt Grafing | Landratsamt Ebersberg

Überschwemmungsgebiet an den Gewässern Attel, Urtel, Wieshamer Bach und Seeoner Bach in der Stadt Grafing

13. Oktober 2025: Festsetzung des Überschwemmungsgebietes an den Gewässern Attel, Urtel, Wieshamer Bach und Seeoner Bach in der Stadt Grafing

Das mit Bekanntmachung des Landratsamtes Ebersberg vom 27.08.2021 (Amtsblatt Nr. 40 vom 20.08.2021), vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet an den Gewässern Attel, Urtel, Wieshamer Bach und Seeoner Bach soll entsprechend § 76 Abs. 2 WHG und Art. 46 BayWG förmlich festgesetzt werden. Für das Gebiet gelten die Anforderungen des § 78 Abs. 1 bis 3 WHG, mit denen Vorkehrungen zur Vermeidung von Schäden und zum Schutz vor Hochwassergefahren getroffen werden sollen.

Im geplanten Überschwemmungsgebiet befinden sich die Gewässer Wieshamer Bach, Seeoner Bach, Urtel und Attel. Die Attel entsteht in Grafing bei München durch den Zusammenfluss von Wieshamer Bach und Urtelbach und fließt von dort aus in südöstlicher Richtung bis Aßling. Südlich von Aßling fließt sie zunächst weiter in südöstlicher Richtung, dreht dann auf östliche und schließlich auf nordöstliche Richtung. Etwa bei Fkm 8,4 (Landkreis Rosenheim) dreht sie wieder auf südöstliche und dann östliche Richtung und mündet schließlich nach einer Gesamtfließstrecke von rund 40 km beim Kloster Attel in den Inn.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Nebengewässer nicht Gegenstand dieses Verfahrens sind. In der Übersichtskarte ist nur das hier betrachtete Überschwemmungsgebiet für ein HQ100 der Attel dargestellt. In den Detailkarten sind zusätzlich auch folgende – hier nicht gegenständliche – Überschwemmungsgebiete aus anderen Verfahren mit gesonderter Beschriftung nachrichtlich mit aufgenommen:

  • Überschwemmungsgebiet der Attel im Landkreis Rosenheim (s. K8, K9, K12 und K13).
  • Die Überschwemmungsgebiete der Nebengewässer Urtel in Grafing und Röhrenbach in Aßling (s. K18 und K19 bzw. K14 und K15). Für diese Gewässer gilt nach wie vor das bisher festgesetzte Überschwemmungsgebiet (Urtel: Verordnung vom 07.08.2015; Röhrenbach: Verordnung vom 27.11.2003 mit Änderungsverordnung vom 13.10.2014).

Die Planunterlagen zum Vorhaben, der Entwurf der Überschwemmungsgebietsverordnung und Karten, aus denen sich der Umgriff des Überschwemmungsgebietes können nachfolgend in der Zeit vom 13.10.2025 bis 12.11.2025 eingesehen werden.