Wasserversorgung des Marktes Glonn (Brunnen bei Ursprung)
Mit Antragsunterlagen des Ingenieurbüros IGwU vom 28.02.2020, geändert am 19.05.2022, beantragte die Marktgemeinde Glonn die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung nach §§ 8 i.V.m. 10 WHG für die Grundwasserentnahme aus dem bestehenden Brunnen I auf dem Grundstück Fl.-Nr. 4116/3, Gemarkung Glonn, in Höhe von max. 40 l/s, 2.500 m³/d und 545.000 m³/a.
Gleichzeitig soll das zum Schutz des Brunnens ausgewiesene Wasserschutzgebiet durch eine den aktuellen Anforderungen entsprechende Verordnung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 WHG neu festgesetzt werden.
Nähere Informationen können den nachfolgenden Unterlagen entnommen werden:
Bekanntmachungstext Grundwassernentnahme
Bekanntmachungstext Wasserschutzgebiet
Entwurf Schutzgebietsverordnung
Antragsunterlagen: