Fahrschulerlaubnis oder Zweigstellenerlaubnis beantragen
Als selbständiger Fahrlehrer, der Fahrschüler ausbildet oder durch von ihm beschäftigte Fahrlehrer ausbilden lässt, benötigen Sie eine Fahrschulerlaubnis.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrschul- bzw. Zweigstellenerlaubnis:
- Vollendung des 25. Lebensjahres
- persönliche Zuverlässigkeit
- Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse, für welche die Fahrschul- und/oder Zweigstellenerlaubnis beantragt wird
- mindestens eine 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer
- Teilnahme an einem Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft
- Bewerber müssen über den erforderlichen Unterrichtsraum, die nötigen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung bestimmten Lehrfahrzeuge verfügen
Nach Erteilung der Fahrschul- bzw. Zweigstellenerlaubnis ist das Gewerbe umgehend dem zuständigen Gewerbeamt anzuzeigen (§ 14 GewO). Geldbußen von bis zu 1.000 Euro drohen bei Zuwiderhandlungen (§ 146 GewO)!
Für die Fahrschulerlaubnis werden benötigt:
- schriftlicher Antrag (Name und Anschrift der Fahrschule; Angabe der Fahrschulerlaubnisklassen)
- Fahrlehrerschein in Kopie (zur Eintragung dann im Original)
- aktuelles, erweitertes, behördliches Führungszeugnis (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen); bei Zuzug aus dem EU-Ausland: Europäisches Führungszeugnis
- Nachweis über die hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgang
- Nachweis über die (gewerbliche) Nutzungsmöglichkeit von Räumlichkeiten (z.B. Kopie vom Mietvertrag)
maßstabsgerechter Plan des Unterrichtsraumes mit Angaben über die Ausstattung - Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen
- Aufstellung über die Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge und Nachweis über deren Besitz (z.B. Kopie von der Zulassungsbescheinigung)
- Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist
baurechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeinde/Stadt (über die Zulässigkeit des Fahrschulbetriebs an dem gewünschten Standort) - aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- aktuelle Bestätigung der zuständigen Finanzbehörde über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten
Für die Zweigstellenerlaubnis werden benötigt:
- schriftlicher Antrag (Name und Anschrift der Fahrschule; Angabe der Fahrschulerlaubnisklassen)
Fahrlehrerschein in Kopie - aktuelles, erweitertes, behördliches Führungszeugnis (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen); bei Zuzug aus dem EU-Ausland: Europäisches Führungszeugnis
- Nachweis über die hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer (sofern nicht bereits vorgelegt)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgang (sofern nicht bereits vorgelegt)
- Nachweis über die (gewerbliche) Nutzungsmöglichkeit von Räumlichkeiten (z.B. Kopie vom Mietvertrag)
maßstabsgerechter Plan des Unterrichtsraumes mit Angaben über die Ausstattung - baurechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeinde/Stadt (über die Zulässigkeit des Fahrschulbetriebs an dem gewünschten Standort)
- Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen
- Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist
- Aufstellung über die Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge und Nachweis über deren Besitz (z. B. Kopie von der Zulassungsbescheinigung)
Abhängig von der Erlaubnis.
Fragen hierzu bitte an die unten genannte Sachbearbeiterin.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 864 | 08092 823 339 | Führerscheinstelle | theresa.loy@lra-ebe.de |
Landratsamt Ebersberg
Montag 7.30 - 12 Uhr Dienstag 7.30 - 15 Uhr Mittwoch 7.30 - 12 Uhr Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag 7.30 - 12 Uhr
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