Vogelgrippe im Landkreis Ebersberg | Landratsamt Ebersberg

Vogelgrippe im Landkreis Ebersberg

07. November 2025: Im nördlichen Landkreis Ebersberg sind die ersten Fälle von Aviärer Influenza (auch „Geflügelpest“ oder „Vogelgrippe“ genannt) nachgewiesen worden.
Sperrung Speichersee

Der Mitteldamm am Speichersee ist wegen Vogelgrippe derzeit gesperrt

Das Veterinäramt hat mithilfe des THW Markt Schwaben am 28. und 31. Oktober 2025 insgesamt 99 Vögel tot aus den südlichen Gewässern und im Westteil am Mitteldamm des Speichersees geborgen. Einige der insgesamt acht beprobten Vögel trugen laut Bayerischem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) das H5N1-Virus in sich. Ob es sich um die hochpathogene Variante handelt, die bei Geflügel einen schweren und in jedem Fall tödlichen Verlauf nimmt, wird derzeit noch untersucht.

Vorsorglich hat das Landratsamt am 7. November 2025 den Mitteldamm am Speichersee für Fahrzeuge und Spaziergänger sperren lassen. Damit soll verhindert werden, dass das Virus von dort an andere Orte verschleppt wird. Generell wird aus diesem Grund darum gebeten, den Speichersee für Spaziergänge zu meiden.

Weiterhin ist das Veterinäramt mit den großen Geflügelhaltern rund um den Speichersee in Kontakt. Betroffen von der Erkrankung sind dieses Jahr in erster Linie Schwäne und Gänse, welche auch gehäuft daran versterben.

Eine Aufstallpflicht für alle Geflügelbesitzer im Landkreis gibt es derzeit nicht, jedoch wird es voraussichtlich nächste Woche im Umkreis des Speichersees dazu kommen. Geflügelbesitzer im gesamten Landkreis sind aber aufgerufen, die üblichen Biosicherheitsmaßnahmen sehr sorgfältig anzuwenden. Hierzu zählt besonders, dass: 

•  Geflügelbestände nicht von betriebsfremden Personen betreten werden

•  das Betreten der Haltungen nur mit betriebseigener Kleidung unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen erfolgt

•  Nutzgeflügel aus der Haltung nicht entweichen kann

•  Futter und Einstreu wildvogelsicher gelagert werden

•  Wildgeflügel nicht gefüttert wird

•  eine konsequente Schadnagerbekämpfung erfolgt

Die freiwillige Aufstallung oder Haltung in Außenvolieren, mit nach oben flüssigkeitsdichtem und zur Seite hin vogelsicherem Schutz wird empfohlen. Ein Informationsschreiben an Geflügelhalter ist in Vorbereitung.

Wichtige Fragen und Antworten rund um die Vogelgrippe:

Ist das Virus für Menschen gefährlich?

In der Regel nicht: Es handelt sich bei dieser Erkrankung zwar um eine Zoonose, was bedeutet, dass der Erreger auf den Menschen übertragen werden kann. Das allerdings passiert sehr selten! Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung ist weltweit nicht belegt. Wer in Kontakt mit infiziertem Geflügel kam, sollte auf Symptome wie Bindehautentzündungen bzw. Atemwegsbeschwerden achten und bei entsprechenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.

Gibt es eine Impfung

Jein: In Europa ist zwar ein Impfstoff zugelassen; allerdings kommt er nur für beruflich exponiertes Personal in Speziallaboratorien/Forschungseinrichtungen im Rahmen des Arbeitsschutzes zum Einsatz. Für Geflügelhalter und Personen mit ähnlich intensivem Kontakt zu Geflügel/Wildvögeln empfiehlt die Ständige Impfkommission die normale, saisonale Grippeschutzimpfung. Für alle anderen Menschen ist eine Impfung gegen Vogelgrippe nicht vorgesehen.

Kann man noch bedenkenlos Geflügel und Eier essen?

Ja: Tritt Vogelgrippe in einem Geflügelbetrieb auf, werden alle Tiere getötet und Fleisch/Eier entsorgt, sodass diese nicht in die Lebensmittelkette gelangen. Zudem ist das H5N1-Virus empfindlich gegenüber hohen Temperaturen und Geflügel sollte ohnehin nur verzehrt werden, wenn es vorher gut durcherhitzt wurde.

Verhalten beim Auffinden toter Vögel

Wer einen kranken oder toten Vogel findet, sollte ihn auf keinen Fall berühren oder gar mitnehmen, sondern das Tier möglichst weiträumig umgehen. Auch Hunde sind unbedingt von den betroffenen Vögeln fernzuhalten. Bitte informieren Sie das Veterinäramt per Mail (veterinaeramt@lra-ebe.de) mit dem genauen Standort und einer Kontaktmöglichkeit. Tote Vögel am Speichersee müssen nicht mehr gemeldet werden, da dort die Lage bereits bekannt ist.

Wie gefährdet ist mein Haustier?

Nicht stark: Haustiere können sich in seltenen Fällen mit der Vogelgrippe anstecken, sind aber meist nicht betroffen. Pfoten und Fell von Hunden, die beim Spaziergang Kontakt mit einem toten Wildvogel hatten, sollten zu Hause gereinigt werden. Es geht auch hier hauptsächlich darum, das Virus nicht weiter zu verbreiten! Katzenbesitzer müssen keine Panik bekommen, wenn ihr Stubentiger einen toten Vogel heimbringt – Singvögel für die Vogelgrippe kaum empfänglich.

Zusammenfassend besteht für Menschen und Haustiere nur eine sehr geringe Gefahr, sich mit der Vogelgrippe zu infizieren. Jeder Bürger kann aber mithelfen, damit sich das Virus nicht weiterverbreitet und so die Geflügelbestände im Landkreis schützen. Denn wie aus der Presse bereits bekannt: Bei auch nur einem auftretenden Fall von Vogelgrippe in einem Geflügelbetrieb müssen alle Tiere getötet werden.

 

Weitere Informationen zur aktuellen Seuchenlage gibt es hier oder auf der Webseite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/et_gefluegelpest_in_bayern.htm