Wichtige Hinweise zur Schülerbeförderung für das neue Schuljahr 2025/2026
Wenn sich bei den Anspruchsvoraussetzungen nichts geändert hat, wird die Karte beim MVV automatisch fortgeschrieben und Ihr Kind kann diese Fahrkarte weiterhin benutzen.
Bei Neu-Anträgen wird die Fahrkarte vom MVV rechtzeitig zum Schuljahresanfang per Post an die Wohnanschrift versandt (über den genauen Lieferzeitpunkt können wir leider keine Auskunft geben). In der ersten Schulwoche dürfen die Schulkinder jedoch noch ohne gültigen Fahrausweis fahren.
Die Fahrtkosten-Rückerstattung für das Schuljahr 2024/2025 muss bis 31.10.2025 beim Landratsamt Ebersberg eingegangen sein. Schüler, die selbst Fahrkarten auslegen, bekommen nur die preisgünstigste Fahrkarte erstattet.
Die neuen Schulbusfahrpläne, Anträge und weitere Informationen finden Sie hier