Inhalt eines Vorbescheids
Bereits vor Einleitung des Baugenehmigungsverfahrens kann der Bauherr einzelne Fragen seines Bauvorhabens im Rahmen eines Antrags auf Vorbescheid rechtsverbindlich entscheiden lassen; dabei geht es meist um grundsätzliche Fragen der Zulässigkeit eines Bauvorhabens (z.B. Lage, Größe, Nutzung,…).
Der Ablauf des Vorbescheidverfahrens ist identisch mit dem des Baugenehmigungsverfahrens, beschränkt sich aber auf die im Vorbescheid formulierten konkreten Fragestellungen. Der Antrag wird mit dem verbindlich eingeführten Bauvordruck eingereicht, den Sie sich auf dieser Seite herunterladen können. Die Bauvorlagen beschränken sich ebenfalls auf die zu klärenden Fragen, also dem Antragsumfang.
Bauamt
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