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Grundwasser

Im Landkreis Ebersberg wird die Trinkwasserversorgung zu 100 % aus Grundwasservorkommen sichergestellt. Damit liegt es auf der Hand, dass die Reinhaltung des Grundwassers, der vorbeugende Schutz und die Sicherung der Grundwasservorkommen vorrangige Aufgaben sind, an deren Erfüllung sich nicht nur die Verwaltung, sondern vor allem auch die Industrie, das Gewerbe, die Landwirtschaft sowie jeder Einzelne nach Kräften beteiligen müssen.

Von wenigen Ausnahmen abgesehen, bedürfen Grundwassernutzungen immer der Genehmigung des Landratsamtes.
Keiner Genehmigung bedürfen z.B. das Entnehmen von Grundwasser in geringen Mengen für Zwecke der Land- und Forstwirtschaft und des Gartenbaus zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit (Art. 29 Abs. 1 BayWG).
Maßnahmen, die eine Einwirkung auf das Grundwasser erwarten lassen, sind aber – auch wenn sie genehmigungsfrei sind – in jedem Fall beim Landratsamt anzuzeigen.

Neben dem Schutz und der Reinhaltung des Grundwassers kommt auch der sparsamen Verwendung von hochwertigem Grund- und Trinkwasser große Bedeutung zu.
Hohe Grundwasserförderungen sind auf Dauer mit einer Senkung des Grundwasserspiegels verbunden, was zu nachhaltigen Veränderungen des Wasser- und Naturhaushalts und letztlich zu negativen Auswirkungen für den Menschen und die Tier- und Pflanzenwelt führen kann.
Problematisch im Hinblick auf die Grundwasserneubildung ist auch die immer weiter fortschreitende Bodenversiegelung und die Ableitung von Regenwasser über Kanäle (anstelle einer Versickerung vor Ort).

Frau Baumann Sachbearbeiterin
08092 823 184
08092 823 9184
U.13
 
Herr Buschek Sachbearbeiter
08092 823 484
08092 823 9684
U.15
 
Herr Feuchtenberger Sachbearbeiter
08092 823 182
08092 823 9182
U.47
 
Herr Kroiss Sachbearbeiter
08092 823 486
08092 823 9486
U.13
 
Herr Seemüller Sachbearbeiter
08092 823 482
08092 823 9482
U.47
 
Herr Zinner Sachbearbeiter
08092 823 646
08092 823 9646
U. 47
 
Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg Kartenansicht