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Kaminkehrerwesen

Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger sind selbstständige, staatlich beliehene Handwerker. Sie erfüllen Aufgaben die in den Gesetzen wie z. B. dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz oder der Kehr- und Überprüfungsordnung geregelt sind. Ihre Arbeit dient zur Sicherstellung der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten sowie den Zielen des Gesundheits- Klima- und Umweltschutzes.

Bei ihrer Arbeit unterliegen die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger der Aufsicht des Staates, diese wird im Landratsamt Ebersberg vom Sachgebiet Öffentliche Sicherheit, Gemeinden wahrgenommen. Zudem sind zwei weitere Sachgebiete für Fragen ím Zusammenhang mit der Arbeit der Bevollmächtigten Bezirkskaminkehrer vertraut:

  • Für bauliche Fragen, z.B. Neubau oder Sanierung von Schornsteinen, Sicherheitseinrichtungen auf dem Dach, Bauliche Mängel usw. das Bauamt.
  • Für Messungen nach der 1. Bundesimmissionsschutzverodnung das Sachgebiet Immissionsschutz.

Jeder bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ist für einen bestimmten Bezirk zuständig.
Sie können den für Sie zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger der Kehrbezirksliste entnehmen.
Bei Bedarf können Sie auch jederzeit Ihren zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Landratsamt erfragen.

Gesetzliche Neuerungen ab 01.01.2013:


Ab dem 01.01.2013 sind die Eigentümer dafür verantwortlich, die gesetzlich vorgeschriebenen Kehr- und Überprüfungsarbeiten an ihren Anlagen zu veranlassen. Einen Überblick welche Arbeiten das sind, gibt Ihnen der Feuerstättenbescheid, welchen Sie von Ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erhalten haben.

Ablauf in der Praxis:
Sollten Sie gegenüber Ihrem bisherigen zuständigen Bezirkskaminkehrermeister keinen Wechselwillen bekundet haben, wird dieser die Arbeiten weiterhin turnusgemäß erledigen. Hierdurch kommt ein Vertrag für die jeweilig vorgenommene Arbeit, auf Basis von schlüssigem Verhalten, zustande. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass der bisher zuständige Bezirkskaminkehrermeister Musterverträge an Sie verschickt hat. Hier wären dann, sollten Sie dem Vertrag zustimmen, die jeweiligen Vertragsbedingungen einschlägig. Da hier die einzelnen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger unterschiedlich verfahren, sollten Sie bei bestehenden Unklarheiten diesen kontaktieren.

Wollen Sie mit den Arbeiten einen anderen Schornsteinfegerbetrieb beauftragen, teilen Sie es bitte Ihrem bisherigen Kaminkehrer mit.
Qualifizierte Betriebe finden Sie unter www.schornsteinfegernetzwerk.de .

Was steht im Feuerstättenbescheid:

Der Feuerstättenbescheid führt alle Arbeiten auf, die an kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen (z.B. Ölheizung, Gasheizung, Kachelofen etc.) in Ihrem Anwesen durchzuführen sind.

Der Bescheid enthält folgende Informationen:  

  • Die durchzuführenden Arbeiten an Feuerstätten und Abgasanlagen (Schornstein, Abgasleitungen, Verbindungsstücke)
  • Den Zeitraum, in welchem die Arbeiten durchzuführen sind
  • Die einschlägigen Rechtsgrundlagen

Sollte Ihnen kein Feuerstättenbescheid vorliegen, oder ist er unauffindbar kontaktieren Sie bitte Ihren bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.  

Was mache ich mit dem Feuerstättenbescheid:

Bisher übernahm der für Ihren Bezirk zuständige Bezirkskaminkehrermeister mit seinen Mitarbeitern die Betreuung Ihrer Feuerstätten. Ab 01.01.2013 haben Sie dann die Möglichkeit, andere entsprechend qualifizierte Schornsteinfegerbetriebe zu beauftragen. Anhand des Feuerstättenbescheides sieht der von Ihnen beauftragte Betrieb, welche Arbeiten and welchen Anlagen wann durchzuführen sind. Eine Liste zugelassener und qualifizierter Schornsteinfegerbetriebe finden Sie im Schornsteinfegerregister.  

 

Sachbearbeiter Kaminkehrer

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg 08092/823-0 08092/823-310 E-Mail versenden Kartenansicht