"Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männer und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz
Art. 118 Abs. 2 Bayerische Verfassung
Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, den Vollzug des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes zu fördern und zu überwachen.
Sie setzt sich daher insbesondere für die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern, für die Chancengleichheit beider Geschlechter und für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein.
Das Angebot der Gleichstellungsstelle richtet sich an alle Beschäftigten des Landratsamtes und an die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises.
Die Gleichstellungsbeauftragte…
- steht als Ansprechpartnerin bei gleichstellungsrelevanten Themen zur Verfügung;
- berät und informiert bei gleichstellungsspezifischen Fragen und Problemen im Arbeitsleben, in der Familie, im sozialen Umfeld sowie in der Gesellschaft;
- vermittelt ratsuchende Bürgerinnen und Bürger an Fachberatungsstellen, beispielsweise zu Frauen- und Selbsthilfegruppen, zu Verbänden und Organisationen;
- unterstützt die bestehenden gleichstellungs- und frauenpolitischen Aktivitäten im Landkreis, z.B. mit gemeinsamen Veranstaltungen wie Fachvorträge oder Podiumsdiskussionen;
- gibt Anregungen und Stellungnahmen zu gleichstellungsrelevanten Themen an die politischen und kommunalen Stellen weiter.
Alle Angaben werden vertraulich behandelt.
Gleichstellungsbeauftragte
Eichthalstraße 5
85560
Ebersberg
08092 823 142
08092 823 9142
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