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Verlängerung von Fahrerlaubnisklassen



Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis für die Klassen C1, C1E, CE79, C und CE bzw. der Klasse 2, sowie D1, D1E, D und DE (ehem. KOM) sind die unten angegebenen Unterlagen erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass auch die Klasse 2 und bei der alten Klasse 3 die beinhaltete Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 auf den alten Führerscheinen, bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet ist. Eine zeitgerechte Verlängerung kann nur sichergestellt werden, wenn sie ihren Antrag rechzeitig stellen (mindestens vier Wochen vor Ablauf). Eine Antragstellung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit erfolgen.

Eine Verlängerung ist auch nach Ablauf der Klasse möglich. Dadurch können weitere Kosten entstehen und Auflagen erforderlich sein.

Persönliche Vorsprache:

Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich, da im Zuge der Verlängerung ein neuer Kartenführerschein ausgestellt werden muss, der Ihre Unterschrift beinhaltet. Diese muss bereits bei Antragstellung geleistet werden.

  • Antragsformular
  • aktueller Führerschein
  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Anschrift/ Wohnort
  • biometrisches Lichtbild  (35 x 45 mm)
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung 
  • Augenärztliches Zeugnis bzw. Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung 

Zusätzliche Unterlagen bei den Klassen D1, D1E, D und DE:

  • erweitertes Führungszeugnis für die Behörde (nach Belegart "OE", im Rathaus zu beantragen)
  • Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (nach §11 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 FeV) oder ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (erforderlich nach Vollendung des 50. Lebensjahres, nicht älter als ein Jahr)
  • 38,80 Euro
  • zuzüglich 28,60 Euro bei Eintragung der Schlüsselzahl 95 durch Vorlage einer Bescheinigung nach dem Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz
  • 5,-- Direktversand

Dauer:

  • 2 - 4 Wochen, falls alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und keine Eintragungen im Fahrerlaubnisregister vorhanden sind
Landratsamt Ebersberg
Führerscheinstelle

Kolpingstraße 1
85560 Ebersberg 08092 823 500 08092 823 339 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag 7.30 - 12 Uhr
Dienstag 7.30 - 15 Uhr
Mittwoch 7.30 - 12 Uhr
Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag 7.30 - 12 Uhr