Wenn ein oder beide Kennzeichenschilder abhanden gekommen sind, muß zur Verhinderung von mißbräuchlicher Verwendung eine Umkennzeichnung vorgenommen werden.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit gültiger HU
- Ggfs. noch vorhandenes Kennzeichenschild
- Bestätigung über polizeiliche Anzeige (nur bei Diebstahl) oder
- Verlusterklärung (Vordrucke sind bei der Zulassungsbehörde erhältlich)
- 31,20 € bis 53,20 € je nach Verwaltungsaufwand
Kfz-Zulassung, Führerscheinstelle
Kolpingstraße 1
85560
Ebersberg
08092 823-341
08092 823-359
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Dienstag 7.30 - 15 Uhr
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