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Rechtsaufsichtliche Prüfung der Bauleitplanung

Die Flächennutzungspläne der Gemeinden sind nach dem Baugesetzbuch (§ 6 BauGB) genehmigungspflichtig.

§ 6 BauGB

Landratsamt Ebersberg
Bauleitplanung

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg +49 8092 823 0 08092 823 9622 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

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