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1. Einleitung

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

ich freue mich, Ihnen den  Umweltbericht des Landratsamtes Ebersberg in elektronischer Form präsentieren zu können. Darin finden Sie Umweltinformationen, die für die Aufgaben des Landratsamtes als Behörde des Landkreises Ebersberg sowie des Freistaates Bayern von Bedeutung sind.

Dieser Umweltbericht steht in der Tradition der beiden Umweltberichte des Landkreises aus den Jahren 1988 und 1997.

Der Bericht von 1988 war das Ergebnis eines Kreistagsbeschlusses, einen umfassenden Umweltbericht zu erarbeiten. Er sollte die Leistungen für den Umweltschutz, aber auch die Gefährdungen der Natur und Landschaft enthalten. Zweck sollte sein, Handlungsspielräume für Bürger, Verbände und Parteien im Landkreis aufzuzeigen.

Der Bericht von 1997 ging ebenfalls auf einen Beschluss des Kreistages zurück. Er sollte in Anlehnung an das damalige Umweltinformationsgesetz erstellt werden und orientierte sich inhaltlich an einer vorausschauenden und aktiven Umweltpolitik, die ökologische Belange gleichberechtigt neben sozialen und wirtschaftlichen Belangen durchsetzt.

Dieser Umweltbericht sieht sich einerseits als Fortsetzung der beiden bisherigen Umweltberichte als auch in der Weiterentwicklung des freien Zuganges zu Umweltinformationen.

In der Umsetzung einer EU- Richtlinie gebietet das Bayerische Umweltinformationsgesetz (BayUIG), das zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, Umweltinformationen aktiv und systematisch in der Öffentlichkeit zu verbreiten. Hierzu sollen elektronische Kommunikationsmittel verwendet werden.

Der Gesetzgeber verspricht sich davon, dass der Zugang der Öffentlichkeit zu umweltbezogenen Informationen und die Verbreitung dieser Informationen dazu beiträgt, das Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und letztendlich so den Umweltschutz zu verbessern.

Mit diesem Umweltbericht kommt das Landratsamt Ebersberg dieser Pflicht nach und stellt Ihnen die Daten zur Verfügung, die bei uns vorhanden sind. Es ist vorgesehen, die Inhalte jeweils dem aktuellen Stand entsprechend fortzuschreiben.

Ich wünsche mir, dass der nun vorliegende Umweltbericht dazu beiträgt, dass die Ziele der EU-Richtlinie bzw. des BayUIG auch im Landkreis Ebersberg erreicht werden können. Ihnen wünsche ich, dass Sie mit der Lektüre dieses Werkes das Wissen um den Landkreis Ebersberg vertiefen. Wenn daraus Rückmeldungen an uns und Maßnahmen entstehen, die den Umweltschutz im Landkreis Ebersberg verbessern, so wäre dies in unserem Sinne.

 

Robert Niedergesäß
Landrat