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Batteriegesetz, Verpackungsgesetz, Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Batteriegesetz (BattG)

Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG) ist seit 01.12.2009 in Kraft.

Das Gesetz richtet sich im Wesentlichen an Hersteller, Vertreiber und Zwischenhändler, die verpflichtet werden, nur noch Batterien in Verkehr zu bringen, die nicht unter die Verkehrsverbote nach § 3 BattG fallen.

Den Anwendern bzw. Verbrauchern ist nicht auferlegt zu prüfen, ob sie zulässige Akkus erwerben. Sie sind jedoch verpflichtet, Altbatterien einer vom unsortierten Siedlungsabfall (sog. Restmüll) getrennten Erfassung zuzuführen, also einem Rücknahmesystem zu übergeben.

Gerätebatterien und Akkus können überall, wo sie verkauft werden, unentgeltlich wieder zurückgegeben werden – unabhängig davon, wo sie gekauft wurden und unabhängig von Marke und Typ. Darüber hinaus ist eine kostenlose Rückgabe bei den gemeindlichen Wertstoffhöfen oder an mobilen Schadstoffsammelstellen möglich. Geräte-Altbatterien werden ausschließlich über Sammelstellen, die dem Gemeinsamen Rücknahmesystem oder einem herstellereigenen Rücknahmesystem angeschlossen sind, erfasst.

Verpackungsgesetz - VerpackG

Seit dem 01.01.2019 ist das Verpackungsgesetz in Kraft. Damit wurde die haushaltsnahe Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen fortentwickelt. Unter anderem wird die bessere Unterscheidung von Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen geregelt. Das Gesetz verpflichtet den Handel zu einer gut sichtbaren Regalkennzeichnung. Zudem müssen höhere Recycling-Quoten erfüllt werden.

Allgemeines zum neuen Verpackungsgesetz können Sie zudem auf der Internetseite der Zentralen Stelle www.verpackungsregister.org erfahren.

Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter (z. B. leere Pflanzenschutzmittelbehälter, Bauschaum-Sprays)

Nach dem Verpackungsgesetz sind Hersteller und Vertreiber zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter verpflichtet. Eine Erfassung erfolgt über diverse Rücknahmesysteme oder kommunale Sammelsysteme.

Haushaltsübliche Mengen können im Landkreis Ebersberg entweder über das Giftmobil oder das Sondermüllzwischenlager am Entsorgungszentrum "An der Schafweide" kostenlos abgegeben werden.
Diverse Rücknahmesysteme wie PAMIRA (Pflanzenschutzmittelbehälter aus der Landwirtschaft), RIGK-G-System, PDR Recycling (Bauschaumspraydosen) etc. bieten die Rücknahme von größeren bzw. gewerblichen Mengen solcher Verpackungsabfälle an.
Termine und Sammelstellen für die Rückgabe von restentleerten Pflanzenschutzkanistern aus der Landwirtschaft durch PAMIRA

Genaueres über Entsorgungsmöglichkeiten und Voraussetzungen für die Rückgabe ersehen aus dem Abfallratgeber Bayern.

Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist seit 23. Oktober 2015 in Kraft. Es bezweckt  vorrangig die Vermeidung von Elektro- und Elektronikgeräteschrott, sowie eine möglichst hochwertige Wiederverwendung, damit die Abfallmenge, die endgültig zu beseitigen ist, möglichst reduziert, sowie der Eintrag von Schadstoffen aus den Geräten verringert wird.  Dadurch soll auch ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen erzielt werden, denn Computer, Handy & Co. enthalten wichtige und teilweise seltene Rohstoffe (z. B. Kupfer, Edelmetalle, Aluminium, seltene Erden).

Verbraucherinnen und Verbraucher können auf der Grundlage des ElektroG seit dem 24. März 2006 ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Die Hersteller müssen die Geräte dort abholen und wiederverwenden oder entsorgen lassen.

Seit 24.10.2015 können unter bestimmten Bedingungen ausgediente Elektrogeräte auch kostenlos beim Handel abgegeben werden.

Weitere Informationen zur Entsorgung von Elektroschrott finden Sie bei der Kommunalen Abfallwirtschaft am Landratsamt Ebersberg. Zum Thema „Entsorgung von Leuchstoffröhren, Energiesparlampen und LEDs“ verweisen wir auf die Internetseite der Firma Lightcycle.

Frau Meingaßner Sachbearbeiterin
08092 823 505
08092 823 9505
U.19
 
Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg Kartenansicht