JGS-Anlagen müssen
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bei den zu erwartenden Beanspruchungen standsicher und dauerhaft dicht sein. Ein Ab- bzw. Überlaufen des Lagergutes, dessen Eindringen in das Grundwasser, in oberirdische Gewässer und in die Kanalisation muss zuverlässig verhindert werden (siehe auch „Cross Compliance“).
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von oberirdischen Gewässern im Regelfall mindestens 20 m entfernt sein.
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von bestehenden Hausbrunnen, die der privaten Trinkwasserversorgung dienen, mindestens 50 m entfernt sein. Die Anlage ist grundwasserunterstromig des Hausbrunnens zu errichten.
Weitere Informationen zu Leckageerkennungsmaßnahmen, Dichtheitsprüfungen u. ä. bieten der Anhang 5 der VAwS sowie das ALB-Arbeitsblatt "Lagerung von Flüssigmist", das über die ALB Bayern e.V. bezogen werden kann.
Eichthalstraße 5
85560
Ebersberg
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