Gemäß § 15 Abs. 2 a und § 23 a BImSchG ist eine störfallrelevante Änderung dem Landratsamt Ebersberg anzuzeigen.
Notwendige Angaben hierzu finden Sie hier.
Gemäß § 7 der 12. BImSchV hat der Betreiber mindestens einen Monat vor Beginn der Errichtung eines Betriebsbereichs oder vor einer störfallrelevanten Änderung bestimmte Angaben seines Betriebes schriftlich anzuzeigen.
Die hierfür notwendigen Angaben finden Sie hier.
Eichthalstraße 5
85560
Ebersberg
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